BERLIN (dpa-AFX) – Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Der FDP-Chef sagte am Mittwoch auf dem “Wirtschaftsgipfel” der “Süddeutschen Zeitung” in Berlin, ihm erscheine es empfehlenswert, dies wie auch andere Teile des Steuerrechts regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen.
Es handle sich aber um eine Ländersteuer, deshalb sei er vorsichtig mit Empfehlungen. “Es müsste eine Initiative vorzugsweise von den Ländern selbst kommen, wenn wir endlich die Freibeträge der Erbschaftsteuer anpassen würden.” Diese seien zuletzt 2009 festgelegt worden, seitdem gebe es deutliche Preissteigerungen. Der Freibetrag von 400 000 Euro wäre heute eigentlich knapp 500 000 Euro.
Hintergrund ist, dass wegen einer Gesetzesänderung auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten für die Erbschaftssteuer zukommen könnten.
Lindner verwies auf eine Änderung der Immobilienbewertungsverordnung, die von Horst Seehofer (CSU) als Bundesbauminister aktualisiert worden sei. Seehofer war bis zum Regierungswechsel 2021 im Amt. Grund sei gewesen, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung im Erb- oder Schenkungsfall die Immobilie bei der Erbschaftssteuer nach dem realen Verkehrswert berücksichtigt werden müsse, so Lindner.
Es handle sich aber nicht um viele Fälle. “Die entsprechenden Verfahren des Bewertungsgesetzes werden nur dann genutzt, wenn die örtlichen Gutachterausschüsse nicht die Möglichkeit haben, den Verkehrswert festzustellen”, sagte Lindner. Nur dann müsse der Wert nach dem genannten gesetzlichen Verfahren festgestellt werden. Jeder Steuerpflichtige könne sich dem entziehen, indem man der Finanzbehörde ein eigenes Gutachten vorlege.
Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte sich bereits für höhere Erbschaftsteuerfreibeträge ausgesprochen. “Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können”, hatte Füracker gesagt.
Derzeit gilt ein Freibetrag von 400 000 Euro pro Kind, wenn die Erben nicht selbst im Elternhaus wohnen. Füracker wies darauf hin, seit 2009 hätten sich die Immobilienpreise beispielsweise in München teils verdoppelt oder verdreifacht./hoe/DP/men
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