Nov 24, 2022
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Kontogebühren: Bausparer können Geld zurückverlangen

Written by pinmin


“Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, [ist] unwirksam.” Dies schreibt der Bundesgerichtshof auf seiner Website in der Mitteilung zum kürzlich gefällten Urteil mit Aktenzeichen XI ZR 551/21.

Jährliche Gebühren für Bausparverträge “benachteiligen den Bausparer” unverhältnismäßig



Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Fall wurde zunächst vom Landgericht Hannover unter Az. 13 O 19/20 behandelt und kam anschließend vor das Oberlandesgericht Celle (Az. 3 U 39/21). Beklagte war die Bausparkasse BHW, die eine jährliche Kontogebühr in Höhe von zwölf Euro erhoben hatte. Die Argumentation für die Unrechtmäßigkeit der entsprechenden Regelung in den AGB der BHW war, dass sie “den Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben” benachteilige.



Sowohl das Landgericht Hannover als auch das Oberlandesgericht Celle hatten dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht gegeben, doch die BHW ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen – erfolglos.

Kontogebühren weder in Anspar- noch in Darlehensphase rechtmäßig



Mit dem Urteil des BGH können Bausparerinnen und Bausparer bei der BHW die Kontogebühren zurückverlangen: Bausparkassen würden schon mit der Abschlussgebühr bei Vertragsabschluss und den (je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) vergleichsweise niedrigen Zinsen genug Geld an den Kundinnen und Kunden verdienen. “Mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat”, schreibt der BGH auf seiner Website.



Bereits 2017 hatte der BGH geurteilt, dass Kontogebühren für Bausparverträge in der Darlehensphase nicht rechtmäßig sind.

Drei oder zehn Jahre Verjährungsfrist



Konkret gilt das Urteil nur für Bausparverträge bei der BHW. Kundinnen und Kunden können sich hier einer Erstattung alter Kontogebühren sicher sein. Bei anderen Bausparkassen kann man ebenfalls versuchen, die Gebühren einzufordern – verweigert die Kasse jedoch eine Rückzahlung (zuzüglich vier Prozent Zinsen), bleibt nur der Weg vor Gericht, erklärt das Informationsportal Capital.



Aber: Es gibt eine Verjährungsfrist. “Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller inner­halb der letzten 10 Jahren gezahlten Gebühren noch nicht verjährt. Zwar verweisen Banken und Bausparkassen oft auf die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist. Allerdings steht dem [die] Rechtsprechung des Europäischen Gerichts­hofes entgegen”, schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen hierzu auf seiner Website. Konkret bedeutet die, dass Kundinnen und Kunden bis mindestens Ende 2025 Zeit haben, ihren Anspruch auf Rückzahlung geltend zu machen.



Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: ER_09 / Shutterstock.com



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