Nun prüft das Bundesverfassungsgericht die Argumente. Es hat zu bewerten, wie schwerwiegend die Pannen und Unregelmäßigkeiten sind. Dass es sich die Richter so einfach machen wie die Berliner Kollegen und einfach komplett neu wählen lassen, halten Verfassungsrechtler für unwahrscheinlich. Es würde allerdings auch überraschen, wenn Karlsruhe den Ampel-Beschluss einfach durchwinken würde. Zu willkürlich erscheinen die 431 Wahlkreise, und auch das Prozedere ist fragwürdig. Denn wenn Bundestagsabgeordnete und Fraktionen, die zwar nicht um ihre Mehrheit, aber um Sitze fürchten müssen, sich zu Richtern aufschwingen, die über die Rechtmäßigkeit eines Votums befinden, wird es schwierig. Sie sind nicht die richtige Instanz, um eine objektive und im wahrsten Sinne des Wortes unparteiische Entscheidung zu treffen. Darum ist die Angelegenheit in Karlsruhe gut aufgehoben. Denn es stimmt: Es geht um Vertrauen.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
politik@straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/122668/5561501
<< Den vollständigen Artikel: Über die Berlin-Wahlwiederholung sollte Karlsruhe entscheiden >> hier vollständig lesen auf www.finanznachrichten.de.