Ob zu Weihnachten oder anderen Anlässen: Viele Menschen greifen als Geschenkidee auf einen Gutschein zurück. Doch längst nicht jeder, der einen solchen geschenkt bekommt, löst diesen auch ein. Doch was geschieht mit den nicht eingelösten Wertcoupons und wer verdient daran?
Gutschein weiterhin sehr beliebt
Wer zum Geschenke shoppen wenig Zeit oder auch keine so richtige Idee hat, dem kommt der Geschenkgutschein gerade recht. Wie der Handelsverband auf seiner Webseite informiert, machen Bargeld und Gutscheine “einen immer größeren Anteil der Weihnachtsgeschenke aus”. Der Verband geht davon aus, dass im November und Dezember 2019 rund drei Milliarden Euro Umsatz nur mit dem Verkauf der Wertscheine generiert wurden. Es zeigt sich: Nicht nur Käufer und Beschenkte freuen sich über den Coupon, auch für die Händler stellt der Verkauf ein lukratives Geschäft dar.
Denn obwohl sich der Voucher großer Beliebtheit erfreut, kommt es dennoch nur allzu oft vor, dass er gar nicht eingelöst wird und nach Ablauf der gesetzlichen Frist schließlich verfällt. Diese beläuft sich, wenn auf dem Gutschein nicht eindeutig befristet, auf drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem er erworben wurde.
Händler freuen sich über nicht eingelöste Voucher
Doch gerade von nicht eingelösten Gutscheinen profitieren die Einzelhändler. Abgesehen davon, dass der Händler für das durch den Verkauf des Gutscheins verdiente Geld keine Gegenleistung erbringen muss, er kann durch das Nichteinlösen sogar noch Steuern sparen. Dies gilt allerdings nicht für jeden Gutschein, sondern lediglich für Mehrzweck-Gutscheine. Dabei handelt es sich um Voucher, für die beim Kauf noch kein Ort der Lieferung bzw. keine feste Gegenleistung definiert ist. Ein Beispiel wäre eine Gutschein für den Einkauf bei einer Modekette zu einem bestimmten Warenwert, der in jeder beliebigen Filiale eingelöst werden kann.
Umsatzsteuer gespart
Bei dieser Art Wertcoupon wird für den Händler die abzuführende Umsatzsteuer erst bei der Leistungserbringung, also beim Einlösen des Gutscheins, fällig. Nutzt der Inhaber den Voucher allerdings nicht, wird logischerweise auch die Umsatzsteuer niemals fällig. So gelingt es Unternehmen, je nach Steuersatz zwischen sieben und 19 Prozent Umsatzsteuer einzusparen – kein schlechtes Geschäft. In welcher Höhe die Händler durch nicht eingelöste Gutscheine jedoch konkret profitieren, ist nicht bekannt. Jedoch dürfte es kein schlechtes Geschäft sein, bedenkt man, dass fast die Hälfte der Personen, die einen Gutschein geschenkt bekommen haben, diesen schon mal haben verfallen lassen. Dies geht aus einer Studie von “RetailMeNot” hervor, wie Absatzwirtschaft berichtete.
Redaktion finanzen.net
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