Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Bereits am 30. Juni 2024 werden die Titel III und IV der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) rechtswirksam in der Europäischen Union. Ab diesem Datum werden die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token (asset-referenced Token – ARTs) und E-Geld Token (E-Money Token – EMT) eine Zulassung für die Emission entsprechender Token von der BaFin bzw. der in ihrem Sitzstaat zuständigen Aufsichtsbehörde benötigen. Doch welche Arten von Token werden unter der MiCA eigentlich als ART qualifizieren?
Während bei E-Geld Token nach der in der MiCA verankerten Definition erforderlich ist, dass der Wert des Tokens an den Wert einer amtlichen Währung gekoppelt sein muss, ist die Auslegung der Definition der MiCA für vermögenswertereferenzierte Token deutlich schwieriger. Danach sollen diejenigen Kryptowerte vermögenswertereferenzierte Token darstellen, die nicht E-Geld Token sind und deren Wertstabilität durch…
Weitere Quellen
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