Feb 18, 2024
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MiCA: So registrieren sich Krypto-Dienstleister bei der BaFin

Written by Lutz Auffenberg


Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

Ende dieses Jahres werden die Vorschriften der MiCA zu Kryptodienstleistungen und zu Kryptodienstleistern (CASP) anwendbar sein. Der deutsche Gesetzgeber bringt sich bereits in Stellung und hat mittlerweile bereits einen Regierungsentwurf für ein Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) veröffentlicht, in dem geregelt werden soll, dass und wie die BaFin Erlaubnisanträge nach der MiCA bearbeiten soll. Für die Marktteilnehmer bedeutet die Umstellung auf die MiCA einen gegebenenfalls erneuten Gang zur Aufsichtsbehörde, um die Voraussetzungen für ein aufsichtsrechtlich zulässiges Angebot von Kryptodienstleistungen ab Geltung der Vorschriften der MiCA zu schaffen.

Jedoch werden nicht alle Krypto-Dienstleister einen grundlegenden Erstantrag bei der BaFin beantragen müssen. Für Unternehmen, die bereits eine Erlaubnis nach der aktuell noch geltenden nationalen Kryptoregulierung oder nach geltendem Aufsichtsrecht halten, sieht die…



Der Artikel MiCA: So registrieren sich Krypto-Dienstleister bei der BaFin erschien am 2024-02-18 18:00:00 von Lutz Auffenberg auf >> www.btc-echo.de


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