Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. April 2024 zwei Entwürfe für Rechtsverordnungen veröffentlicht, die den Übergang von der nationalen Kryptoregulierung in das am 30. Dezember 2024 auch für Kryptodienstleister (CASP) geltende MiCA-Regime regeln sollen. Bis zum 19. April 2024 erhalten Marktteilnehmer, Verbände und Experten die Gelegenheit, dem Bundesfinanzministerium kritische Stellungnahmen zum Inhalt der geplanten Verordnungen zukommen zu lassen. Mit der MiCA-Transitverordnung (MiCA-TransitV) will das BMF die in der MiCA vorgesehene Inanspruchnahme eines vereinfachten Verfahrens für die Einholdung einer MiCA Lizenz regeln.
Der Entwurf der MiCA-Antragsverordnung (MiCA-AntragsV) soll demgegenüber für alle durch die MiCA vorgesehenen Antragsverfahren die Einzelheiten zur Antragstellung festlegen, insbesondere, ab wann welche Anträge auf Zulassung nach MiCA durch die Kryptodienstleister gestellt werden…
Weitere Quellen
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