Dec 13, 2022
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Mindestlohn 2023: So hat sich der Mindestlohn in Deutschland bis heute entwickelt

Written by pinmin


Düsseldorf Seit 2015 existiert in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Wie hoch ist er aktuell? Welche Branchenmindestlöhne gelten – und was ist zu tun, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn in Deutschland.

Mindestlohn in Deutschland – aktuelle Höhe, Entwicklung, Wissenswertes

Wann wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt?

Nach dem Mindestlohngesetz gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Januar 2015.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2023 in Deutschland?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der aktuelle gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde in Deutschland. Für das Jahr 2023 ist weder vonseiten des Bundeskabinetts noch von der Mindestlohnkommission eine Anpassung vorgesehen. Letztere soll bis zum 30. Juni 2023 über die nächste Erhöhung beraten, die voraussichtlich frühestens 2024 in Kraft tritt.

Gesetzlich geregelt ist, dass der Mindestlohn ein Brutto-Stundenlohn ist und dieser vom Erfolg entkoppelt ist. Ein Rechenbeispiel: Einem Single in NRW mit der Steuerklasse I bleiben bei einer fünf Tage-Woche mit 40 Stunden auf Mindestlohnbasis im Monat etwa 1.375 Euro netto.

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Wie hoch sind die Branchenmindestlöhne 2023?

Sogenannte Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe einer Branche. Dabei ist es unerheblich, ob die Firmen tarifgebunden sind. Im Zuge der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden sie ausgehandelt und gelten für die folgenden Branchen:

Branche

Mindestlohn pro Stunde

Gültig seit/ab

Abfallwirtschaft

12,00 Euro

1. Oktober 2022

Berufliche Aus- und Weiterbildung

17,87 Euro

1. Januar 2023

Bauhauptgewerbe

12,85 Euro (Lohngruppe 1)

1. Januar 2021

Dachdeckerhandwerk

13,30 Euro (ungelernt)

14,80 Euro (Geselle)

1. Januar 2023

Elektrohandwerk

13,40 Euro

1. Januar 2023

Gebäudereinigung

13,00 Euro

1. Oktober 2022

Geld- und Wertdienste

12,96 Euro – 15,83 Euro

1. Januar 2022

Gerüstbauerhandwerk

12,85 Euro

1. Oktober 2022

Pflegebranche

13,70 Euro (ungelernt)

14,60 Euro (mind. einjährige Ausbildung)

17,10 Euro (Pflegefachkräfte)

1. September 2022

Schornsteinfegerhandwerk

13,80 Euro

1. Januar 2021

Steinmetz- und Steinhauerhandwerk

13,35 Euro

1. August 2022

Leiharbeit/Zeitarbeit

12,00 Euro

1. Oktober 2022

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

In welchen Branchen wird der gesetzliche Mindestlohn gezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass in keiner Branche in Deutschland unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden darf. Dennoch zeigt eine DIW-Studie, dass trotz der gesetzlichen Verbindlichkeit oftmals Arbeitnehmer weniger erhalten. Das entsteht etwa durch unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland nicht?

Es gibt durchaus Ausnahmen im Mindestlohngesetz. Auf wen die folgenden Kriterien zutreffen, kann geringer entlohnt werden:

  1. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

  2. Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung – unabhängig des Alters.

  3. Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.

  4. Praktikanten, sofern das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet.

  5. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder aber zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule oder Universität dient.

  6. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.

  7. ehrenamtlich tätige Personen.

Was ist zu tun, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen?

Zahlt der Arbeitgeber zu wenig Gehalt (unter Mindestlohn), können ihn Arbeitnehmer drei Jahre rückwirkend verklagen.

Dafür sollte man sich zuvor aber bei einem Anwalt, einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat beraten lassen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ gemeldet werden. Die Homepage des Zolls bietet eine Suchmaschine, in der die zuständige Dienststelle zu finden ist. Wichtig: Zuständig ist die Behörde, die in der Nähe des jeweiligen Arbeitsplatzes liegt – nicht in der Nähe des Arbeitnehmers.

Außerdem bietet der Bund eine Informationshotline zum Thema Mindestlohn an. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 030-60280028 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Hier erfolgt jedoch keine Rechtsberatung, die Mitarbeiter erklären aber umfassend das Gesetz.

Welche Konsequenzen müssen Arbeitgeber bei Bezahlung unter Mindestlohn befürchten?

Grundsätzlich gilt: Besteht kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist immer zumindest der allgemeine Mindestlohn zu zahlen. Der Zoll bietet eine Übersicht der Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen.

Bis auf die oben genannten Ausnahmen hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn. Geregelt wird das vom Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dem Arbeitnehmerrecht. Verstößt ein Arbeitgeber dagegen, können die Geldbußen 200 bis 500.000 Euro betragen. Es kommt hier auf die Häufigkeit, den Vorsatz und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die sogenannte Mitwirkungspflicht, an.

Bei Geldbußen von mehr als 200 Euro erfolgt zusätzlich ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Ab einer Geldstrafe von 2500 Euro können Unternehmen zeitweise vom Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Außerdem muss der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch IV §28 bei einer Nachforderung des vorenthaltenden Mindestlohns sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Kosten für die Sozialversicherung zahlen.

Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland bis 2023 in der Tabelle

Jahr

Gesetzlicher Mindestlohn (brutto)

Steigerung in Cent

2015/2016

8,50 Euro pro Stunde

+ 8,50 Euro pro Stunde

2017/2018

8,84 Euro pro Stunde

+ 34 Cent pro Stunde

2019

9,19 Euro pro Stunde

+ 35 Cent pro Stunde

2020

9,35 Euro pro Stunde

+ 16 Cent pro Stunde

01.01.2021

9,50 Euro pro Stunde

+ 15 Cent pro Stunde

01.07.2021

9,60 Euro pro Stunde

+ 10 Cent pro Stunde

01.01.2022

9,82 Euro pro Stunde

+ 22 Cent pro Stunde

01.07.2022

10,45 Euro pro Stunde

+ 63 Cent pro Stunde

01.10.2022

12,00 Euro pro Stunde

+ 1,55 Euro pro Stunde

Quelle: DIW

Mehr: So hoch ist das Durchschnittseinkommen in Deutschland

Erstveröffentlichung: 5. März 2020, 15:07 Uhr



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Article Categories:
Politik

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