Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Mit der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) hat die Europäische Union ein eigenständiges und in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltendes Regelwerk für den geschäftlichen Umgang mit Kryptowerten geschaffen. Der Verordnungstext ist bereits sehr ausführlich und detailliert ausformuliert. Nichtsdestoweniger ist es an vielen Stellen erforderlich, zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung durch die Behörden in den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln. Aus diesem Grund wird die European Securities and Markets Authority (ESMA) in vielen Bestimmungen der MiCA dazu verpflichtet, Auslegungshinweise zu erarbeiten, mit Marktteilnehmern zu konsultieren und zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung trifft die ESMA auch in Bezug auf die Ausnahmeregelung, mit der das Alternativverhältnis von MiCA und MiFID2 festgelegt wird.
Die Ausnahmebestimmung legt fest, dass die Vorschriften der MiCA…
Weitere Quellen
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