Jan 8, 2023
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Spartrick: Mit E-Auto-Förderung fast kostenlos Tesla fahren

Written by pinmin


• Umweltbonus fördert Kauf von E-Autos mit bis zu 9.000 Euro

• Geschickte Nutzung des Umweltbonus kann Tesla-Fahren (nahezu) kostenlos machen

• Behörden halten sich mit Gegenmaßnahmen noch zurück



Um dem Klimawandel entgegenzuwirken sollen weltweit die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Ein wichtiger Schritt dabei, ist im Verkehrssektor die Abwendung vom Verbrennungsmotor und die Ausweitung elektrischer Antriebe. Damit dieser Wandel schneller voranschreitet, fördert die Bundesregierung mit einem Umweltbonus den Kauf von Elektroautos. Durch diese Prämie sollen Käufer zwar verhältnismäßig günstig E-Autos erwerben können, eine nahezu kostenlose Nutzung ist allerdings nicht im Sinne des Erfinders. Einige Autofahrer haben nun allerdings doch eine Möglichkeit entdeckt mittels einer geschickten Verwendung des Umweltbonus beliebte Elektroautos wie den Tesla Model 3 fast gratis für ein halbes Jahr fahren zu können. Um den Trick jedoch zu verstehen, muss zunächst einmal der Umweltbonus genauer unter die Lupe genommen werden.

Der Umweltbonus



Im Rahmen des Umweltbonus erhalten Käufer von Elektrofahrzeugen oder Plug-In-Hybriden einen Zuschuss beim Erwerb der jeweiligen Autos. Das Geld wird dabei anteilig sowohl vom Staat als auch von den Herstellern gezahlt. Bis Ende 2022 gibt der Bund beim Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro 6.000 Euro als Förderung dazu. Von Seiten des Herstellers werden 3.000 Euro beigesteuert. Insgesamt erhalten Käufer von E-Autos mit einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000 Euro also 9.000 Euro als Umweltbonus. Elektrofahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, werden in Summe mit 7.500 Euro gefördert. Bei Plug-In-Hybriden fallen die Zahlungen etwas kleiner aus. Hier geben Bund und Hersteller bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro 6.750 Euro hinzu. Noch teurere Autos mit einem maximalen Preis von 65.000 Euro werden mit 5.625 Euro subventioniert.



Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Umweltbonus, ist eine vorgeschriebene Mindesthaltedauer, die vom Käufer eingehalten werden muss. Laut ADAC muss das elektrisch betriebene Fahrzeug im Falle eines Erwerbs mindestens sechs Monate in der Bundesrepublik Deutschland auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zugelassen sein. Eine kürzere Haltedauer sei unverzüglich anzuzeigen.

Die Förderung geschickt ausnutzen



Damit man nun beispielsweise einen Tesla nahezu kostenlos nutzen kann, gilt es den Umweltbonus geschickt zu nutzen. Laut der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegt der Netto-Listenpreis des Model 3 im Basismodell unter 40.000 Euro, sodass sich Käufer beim Erwerb über die vollen 9.000 Euro freuen können. Nachdem das Auto anschließend sechs Monate lang vom Eigentümer gefahren wurde und die Mindesthaltedauer abgelaufen ist, können Autofahrer den Tesla Model 3 (nahezu) zum Einkaufspreis wieder bei bestimmten Autohändlern abgeben, sodass sie über das halbe Jahr das Fahrzeug entweder mit einem kleinen Abschlag oder komplett kostenlos fahren konnten. Doch warum nehmen manche Autohändler den Tesla wieder zu diesem Preis zurück? Das liegt am glücklichen Umstand, dass gebrauchte Tesla-Fahrzeuge in Skandinavien durchaus beliebt sind und zu deutlich höheren Preisen als in Deutschland gehandelt werden.



Laut AUTO BILD sollen gebrauchte Model 3 mit 6.000 gefahrenen Kilometern beispielsweise in Dänemark für umgerechnet 57.750 Euro verkauft werden. In Deutschland koste ein nagelneues Modell hingegen nur 54.670 Euro abzüglich der Förderung. Etwa 3.000 Euro Gewinn kann man also mit einem solchen Handel machen. Dies bestätigt auch Sascha Schmitz, einer der größten Tesla-Aufkäufer Deutschlands, gegenüber AUTO BILD. Schmitz hat einem Paar jüngst einen gebrauchten Model 3 für 48.000 Euro abgekauft. Das Auto ist sechs Monate alt, hat 9.000 Kilometer zurückgelegt und wurde ursprünglich zu einem Neupreis abzüglich der Prämie von 49.000 Euro erworben. “Wir sind also für 1.000 Euro ein halbes Jahr ein Auto gefahren, das wie ein Porsche beschleunigt”, äußern sich die ehemaligen Besitzer glücklich gegenüber AUTO BILD. Schmitz war früher ein “normaler Gebrauchtwagenhändler”, sei aufgrund des lukrativen Geschäfts mittlerweile aber kom­plett auf den E-Auto-Handel umgestiegen. Damit ist er nicht alleine. In Foren sollen sich viele Ankäufer über ihre Erfolge austauschen. Laut EFAHRER.com gebe es sogar Händler, die mittels Plakaten ihren Kunden den verlustfreien Rückkauf der sechs Monate zuvor beim gleichen Händler eingekauften Elektroautos garantieren. Das Geschäft soll außerdem nicht nur mit Teslas, sondern unter anderem auch mit Fahrzeugen von VW funktionieren.

Behörden sehen noch keinen Grund zum Einschreiten



Wirkliche Gewissensbisse haben die Geschäftsleute mit ihren Praktiken anscheinend nicht. “Die kur­ze Mindesthaltedauer führt ja nicht nur dazu, dass Kunden fast kostenlos ein Auto fahren können. Das unterstützt auch den Auto­handel, der ja unter Corona sehr gelitten hat”, sagt Schmitz gegenüber AUTO BILD. Dass sein Geschäftsmodell aber vor allem durch von Steuergeldern bezahlten Förderungen funktioniert und er davon exklusiv profitiert, lässt er hier erstmal außen vor. Der Grund, weshalb also Autofahrer fast kostenlos Tesla-Autos fahren können und es Händler anschließend auch noch möglich ist diese gebrauchten Fahrzeuge wieder gewinnbringend zu verkaufen, ist, weil die deutschen Steuerzahler dafür aufkommen. Inwiefern damit der genutzte Umweltbonus dazu beiträgt, die deutschen Straßen klimafreundlicher zu machen, ist fraglich. “Als Steuerzahler wäre ich aber auch damit einver­standen, wenn die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate ausgeweitet würde”, führt Schmitz gegenüber AUTO BILD aus.



Die Behörden sehen in den derzeitigen Vorgängen indes noch keine Notwendigkeit zum Gegensteuern. Auf AUTO BILD-Anfrage teilte die BAFA mit, dass dem Bundesamt noch keine Informationen zu einem massiven Verkauf von in Deutschland erworbenen und zugelassenen sowie mit dem Umweltbonus geförderten Fahrzeugen vorliegen würden. “Das Bundeswirtschaftsministerium überwache fortlaufend, ob die Förderrichtlinie zum Umweltbonus auf Grund aktueller Entwicklungen angepasst werden muss. Es werde daher eine Verlängerung der bestehenden Mindesthaltedauer sorgfältig prüfen”, schreibt AUTO BILD. Ob jedoch tatsächlich eine Änderung stattfinden wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin dürfte das Geschäft der Gebrauchtwagenhändler weiterhin florieren.



Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net

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