Jobbende Rentner haben bisher nichts von den Rentenbeiträgen, die die Arbeitgeber für sie einzahlen.
(Foto: imago images/Future Image)
Berlin Die Bundesregierung will das Arbeiten im Rentenalter attraktiver machen. Angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels will sie prüfen, „die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung von Erwerbstätigen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, als Lohnbestandteil auszahlbar zu machen oder rentenerhöhend zu stellen“. So steht es im Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts, der dem Handelsblatt vorliegt.
Diese Regelung zielt auf Ruheständler, die das Rentenalter erreicht haben, bereits die volle Rente beziehen und sich nebenher etwas hinzuverdienen. Sie müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber zahlt den halben Beitragssatz von 9,3 Prozent, ohne dass dies aber die Altersbezüge des Rentners erhöht.
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Die Bundesregierung will nun prüfen, ob die Arbeitgeberbeiträge dem Ruheständler als zusätzlicher Arbeitslohn ausgezahlt werden oder seine Rentenbezüge erhöhen können, was zulasten der Rentenkasse ginge.
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Rentner, die das Regelalter überschritten haben und weiter arbeiten, können aber heute schon beantragen, selbst weiter auch Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, auf die es dann auch noch einen Zuschlag gibt. Diese Beiträge erhöhen dann die eigene Rente.
Die Ampelkoalition hat bereits Anreize gesetzt, damit ältere Beschäftigte länger im Beruf bleiben. So dürfen Beschäftigte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, seit Jahresbeginn unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Jenseits der Regelaltersgrenze gab es schon zuvor keine Obergrenze beim Zuverdienst.
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Laut Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts hat die Erwerbstätigkeit der 60- bis 64-Jährigen zuletzt so stark zugenommen wie in keiner anderen Altersgruppe. Demnach hat sie sich von 44 Prozent im Jahr 2011 auf 61 Prozent im Jahr 2021 erhöht. In der Altersgruppe der 65- bis 69-Jährigen lag der Anteil der arbeitenden Menschen im Jahr 2021 bei 17 Prozent. 2010 waren es nur zehn Prozent.
Um die Flexibilität beim Renteneintritt weiter zu erhöhen, will die Bundesregierung zudem den Begriff Regelaltersgrenze neu fassen, damit er nicht als starres Renteneintrittsalter angesehen wird.
Mehr: Die Rentenpolitik belastet die jüngeren Generationen – Ein Kommentar
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