Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.
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Zusammenfassung:
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Zweiräder auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren dürfen. Grundsätzlich ist es so, dass alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder schneller als 25 km/h fahren, nicht auf den Radweg dürfen. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos. Es ist wichtig, dass diese Regeln eingehalten werden, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.