Berlin Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat es in sich. Er regelt die „netzorientierte Steuerung“ im Stromverteilnetz von elektrischen Wärmepumpen, Batteriespeichern, Klimaanlagen – und Elektroautos. Der Netzbetreiber soll in den Betrieb der Anlagen eingreifen können.
Das weckt bei einigen Akteuren Ängste: Kann der Verteilnetzbetreiber, also beispielsweise das örtliche Stadtwerk, darüber bestimmen, ob der Ladevorgang fürs E-Auto in der heimischen Garage nachts für ein paar Stunden unterbrochen wird – weil anderenfalls eine Überlastung des Netzes droht?
Darf er aus gleichem Grund die elektrische Wärmepumpe abschalten? Oder darf er gleich beides tun? Haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Einfluss darauf, welches der beiden Geräte bevorzugt abgeschaltet werden soll? Um diese Fragen ist jetzt eine heiße Debatte entbrannt. Auto- und Wärmepumpenhersteller schlagen Alarm.
Die Bundesnetzagentur beschwichtigt
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