Berlin Herr Ambos, wie sind Angriffe mit Marschkörpern, Raketen und Drohnen auf offenbar zivile Ziele in ukrainischen Städten rechtlich zu bewerten, wie sie Russland auch zu Beginn dieser Woche wieder ausgeführt hat?
Wenn es ausschließlich zivile Ziele sind und sich keine militärischen Objekte dort befinden, dann sind solche Angriffe völkerrechtswidrig. Strafrechtlich sind diese Angriffe dann als Kriegsverbrechen zu bewerten.
Wer zieht die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen zur Rechenschaft?
Auf internationaler Ebene der Internationale Strafgerichtshof. Auf innerstaatlicher Ebene tut dies auch Deutschland jetzt sehr aktiv durch den Generalbundesanwalt. Nach meiner Information hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun noch mehr Mittel zugesagt, damit ein drittes Referat für Völkerstrafrecht in Karlsruhe eingerichtet werden kann.
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