Zahlreiche Medien haben in den letzten zwei Wochen verstärkt über die Krypto-Ambitionen der Sparkassen berichtet. Zuerst ging es um eine Partnerschaft mit Metaco, einem Infrastrukturdienstleister zur Token-Verwahrung (Custody). Bereits dies wurde vereinzelt zum Anlass genommen, um daraus zu schließen, dass Sparkassenkunden bald Bitcoin und Co. bei ihrer Hausbank erwerben können – zu Unrecht.
Dann folgte der Antrag auf eine Kryptoverwahrlizenz bei der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese ist notwendig, um Token für Dritte in Deutschland verwahren zu dürfen. Auch hier hat mancher den Schluss gezogen, dass dies als logisch nächster Schritt zur Bitcoin-Einführung bei Sparkassen zu werten ist.
Das Problem mit den digitalen Assets
Wenn Banken von digitalen Assets sprechen, dann ist damit allerdings selten das Direktinvestment in Bitcoin gemeint. Praktisch alle Banken bauen Token-Infrastrukturen für digitale Assets auf und im gleichen Atemzug sprechen sich, bis auf wenige…
Weitere Quellen
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