Feb 9, 2023
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Lotto-Tippgemeinschaft: Was sollte man beachten?

Written by pinmin


Getippt wird gemeinschaftlich und Gewinne werden aufgeteilt


Wenn der Jackpot im Lotto geknackt wurde, handelt es sich bei den Gewinnern teilweise um sogenannte Tippgemeinschaften. Eine Lotto-Tippgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam bei einer Lotterie tippen. Im Gewinnfall wird der erspielte Betrag unter den Teilnehmern der Tippgemeinschaft aufgeteilt. Dabei gibt es private Tippgemeinschaften, die sich beispielsweise aus dem Freundeskreis oder dem Arbeitsumfeld bilden, und Tippgemeinschaften unter der Schirmherrschaft eines gewerblichen Anbieters, der für die Organisation der Gruppe verantwortlich ist.

Teilnahme an Tippgemeinschaft erhöht Gewinnchancen


Die Beweggründe zur Teilnahme an einer Tippgemeinschaft können vielfältig sein. Zum einen erhöhen sich die Gewinnchancen für die Tippgemeinschaft, wenn mehrere Teilnehmer ihr Geld einsetzen und die Kosten für den Einzelnen sind geringer. Außerdem kann der Aufwand für die Teilnahme an der Lotterie als Mitglied einer Tippgemeinschaft reduziert werden, denn nur ein Mitglied der Tippgemeinschaft muss den Tippschein stellvertretend für die Gemeinschaft ausfüllen und einreichen.


Auf der anderen Seite muss die erspielte Summe im Gewinnfall aufgeteilt werden. Ob man dazu bereit ist, muss jeder Spieler für sich entscheiden, bevor er sich zur Teilnahme an einer Tippgemeinschaft entschließt. Insbesondere bei vergleichsweise kleinen Gewinnen, wie beispielsweise vier richtigen Gewinnzahlen, verleibt jedem Einzelnen nach der Aufteilung des Gewinnes in einer mitgliederstarken Tippgemeinschaft lediglich eine kleine Gewinnsumme. Übrigens gilt, ebenso wie für Einzelspieler, dass die von Tippgemeinschaften erspielten Gewinne steuerfrei sind.

Schriftlicher Vertrag empfehlenswert


Wenn man sich dazu entschließt, an einer Tippgemeinschaft im privaten Umfeld teilzunehmen, sollte man vor Spielteilnahme getroffene Vereinbarungen schriftlich festhalten, empfiehlt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern gegenüber FOCUS online. Der Vertrag sollte demnach die wesentlichen Rahmenbedingen für die Teilnahme an der Tippgemeinschaft festlegen. Dazu gehört unter anderem eine Regelung über die teilnehmenden Spieler, deren Beiträge und den Anteil, der jedem Mitglied im Gewinnfall zusteht. Eine vertragliche Grundlage schaffe Klarheit und beuge Diskussionen im Gewinnfall vor, so Tatjana Halm gegenüber FOCUS Online. Die Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer bieten Musterverträge an, an welchen sich Tippgemeinschaften orientieren können.


Redaktion finanzen.net

Bildquellen: PeJo / Shutterstock.com



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