Berlin, Erfurt Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründet werden dürfen, sorgt für Kontroversen. „Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes“, erklärte Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Interessenverbands der Familienunternehmer, am Freitag. Der Deutsche Frauenring und der DGB sprachen von einem Urteil, das die Arbeitswelt in Deutschland verändern könne.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag in einem Fall aus Sachsen entschieden, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mehr mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können. Es sprach der Klägerin eine Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung zu.
Fachleute erwarten nun, dass Arbeitgeber vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch dann nicht abweichen können, wenn ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin mit vergleichbarer Tätigkeit. In der Praxis heiße das, dass Arbeitgeber weiter auf die Verdienstforderungen eingehen können – sie müssten allerdings einer gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterin dann auch den Lohn erhöhen, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin unterstützt hatte.
Damit seien selbst unterschiedliche Gehaltsforderungen beim Einstieg oder das Verhandlungsgeschick von Arbeitnehmern keine zulässigen Kriterien für eine leistungsbezogene Entlohnung mehr, kritisierten die Familienunternehmer. „Den Arbeitgebern wird damit das Recht genommen, Verträge frei auszugestalten.“ Mit dem Urteil würden Unternehmer unter Generalverdacht gestellt, „dass sie vorsätzlich diskriminieren würden“. Die Vertragsfreiheit fuße auf den Grundwerten des Wirtschaftssystems.
Der Deutsche Frauenring erklärte, das Urteil könne dazu führen, dass in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren Tausende weitere Arbeitsverträge auf den Prüfstand kämen.
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