• Zahl der Durchsetzungsmaßnahmen deutlich gestiegen
• ICO im Fokus
Für die United States Securities and Exchange Commission (SEC), die US-Börsenaufsichtsbehörde für die Kontrolle des Wertpapierhandels, hat die Überwachung der Vorkommnisse auf dem Markt für digitale Währungen hohe Priorität. Seit Gary Gensler im April 2021 den Vorsitz über die Behörde übernahm, hat die SEC ihre Anstrengungen bezüglich Überwachung und möglicher Regulierung im Kryptomarkt deutlich verstärkt. Gensler gilt als Krypto-Kenner und hat sich im Rahmen seiner Amtszeit diverse Male für einen Regulierungsansatz ausgesprochen, um Krypto-Anleger besser zu schützen. Aus diesem Grund stockte die US-Börsenaufsicht auch das Personal für dieses Segment auf.
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Zahl der Durchsetzungsmaßnahmen deutlich gestiegen
Wie erfolgreich dieses Vorhaben 2022 war, zeigt ein Bericht von Cornerstone Research. Aus der Studie “SEC Cryptocurrency Enforcement 2022 Update” geht hervor, dass die US-Börsenaufsicht im vergangenen Jahr eine Rekordzahl an Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kryptomarkt in die Wege geleitet hat. Im Laufe des Jahres seien 30 Durchsetzungsklagen erhoben worden: 24 Rechtsstreitigkeiten vor US-Bundesgerichten und sechs Verwaltungsverfahren. Damit verdoppelte die SEC ihre Bemühungen im Vorjahresvergleich, als nur 14 Durchsetzungsklagen erhoben worden waren.
Dabei gab es im Rahmen der Verfahren 79 Angeklagte, von denen 56 (71 Prozent) Einzelpersonen und 23 (29 Prozent) Firmen waren. Seit der Amtsübernahme von Gensler ist der Anteil der Klagen, die sich ausschließlich gegen Einzelpersonen richten, deutlich von 20 Prozent in den Jahren 2013 bis 2020 auf nunmehr 50 Prozent gestiegen, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht.
ICOs besonders im Fokus der Börsenwächter
Ein Thema dominierte dabei besonders: Initial Coin Offerings (ICOs). 14 der 30 Maßnahmen betrafen diesen Bereich. Bei dieser Methode der Unternehmensfinanzierung haben Supporter von Kryptoprojekten die Möglichkeit, mit dem Projekt zusammenhängende Token zu erwerben. ICOs ähneln damit quasi einem Börsengang (IPO), nur dass keine Aktien, sondern digitale Währungen ausgegeben werden. Anders als bei regulären Börsengängen erwerben Anleger aber keinen Eigentumsanspruch, auch einen Dividendenanspruch gibt es nicht. Zudem gehen Vereinbarungen zum Stimmrecht nicht automatisch mit dem Coin-Erwerb einher.
Entsprechend kritisch betrachtet die SEC diese Art von Unternehmensfinanzierung durch Kryptowährungen. “Basierend auf der Umsetzung des Howey-Tests des Obersten Gerichtshofs der USA verfolgt die SEC weiterhin ihre Einschätzung, dass Token, die in ICO-bezogenen, nicht registrierten Wertpapierangeboten ausgegeben wurden, Investitionsverträge sind, die der SEC-Regulierung und -Durchsetzung unterliegen”, kommentierte Abe Chernin, Vizepräsident von Cornerstone die Ergebnisse des Berichts in einer Pressemitteilung.
SEC weitet Bemühungen aus
Seit der ersten SEC-Durchsetzungsklage im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Jahr 2013 hat sich die Summe der Durchsetzungsklagen auf 127 gesteigert. 82 davon waren Rechtsstreitigkeiten, 45 Verwaltungsverfahren, die gegen Marktteilnehmer für digitale Vermögenswerte eingereicht wurden.
Seit 2013 hat die Börsenaufsicht der USA dem Bericht zufolge Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 2,61 Milliarden US-Dollar verhängt, von denen 242 Millionen US-Dollar Vergleiche waren, die die Behörde im Jahr 2022 erzielt hat.
Redaktion finanzen.net
Bildquellen: Andrew Harnik/AP, Kristi Blokhin / Shutterstock.com
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