Sep 30, 2022
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Bildung: Startchancen-Programm: Stark-Watzinger will 4000 Schulen mit vielen sozial schwachen Kindern fördern

Written by Teresa Stiens


Unterricht an einer Grundschule

Das Bildungssystem in Deutschland gilt in vielen Bereichen als ungerecht.


(Foto: imago images/wolterfoto)

Berlin Kurz vor Ablauf der vom Haushaltsausschuss gesetzten Frist Ende September hat das Bildungs- und Forschungsministerium seinen Bericht zum neuen „Startchancen-Programm“ vorgelegt. Mit dem Programm soll die „Chancengerechtigkeit“ im deutschen Bildungssystem verbessert werden. Bisher gelten die Bildungschancen für Kinder aus sozial schwachen Familien in Deutschland als sehr schlecht.

Die Details zum Programm waren bisher noch nicht bekannt. Der Bericht des von Bettina Stark-Watzinger (FDP) geführten Ministeriums liegt dem Handelsblatt jetzt vor.

Insgesamt 4000 Schulen mit einer hohen Quote sozial benachteiligter Schüler sollen an dem Programm teilnehmen und von Investitionen in Ausstattung, Personal und Inhalte profitieren.

Der Plan: Die im Rahmen des Programms geförderten Schulen sollen Modellcharakter entwickeln und so „Impulse für eine systemische Veränderung zur nachhaltigen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ geben, wie es der Bericht formuliert.

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Dazu sollen drei Bereiche besonders gefördert werden:

  • Die erste der sogenannten „Säulen“ bildet ein Investitionsprogramm in die Infrastruktur, für „klimagerechte“ und „barrierefreie“ Schulen.
  • Der zweite Punkt beinhaltet ein „Chancenbudget“, das den Schulen zur freien Verfügung gestellt wird.
  • Drittens soll die Sozialarbeit an den Schulen „gegebenenfalls über ein Förderprogramm“ gestärkt werden.

Bund und Länder wollen gemeinsam Kriterien erarbeiten, um zu ermitteln, welche Schulen von dem Programm konkret profitieren sollen. Die Laufzeit soll insgesamt zehn Jahre betragen, wobei nicht alle Schulen gleichzeitig, sondern zeitlich gestaffelt unterstützt werden könnten. Starten soll das Programm im Schuljahr 2024/2025.

Kosten bleiben weiter unklar

Weitgehend unklar bleibt allerdings, wie viel das „Startchancen-Programm“ kosten wird und wie es finanziert werden könnte. Der vorliegende Bericht an den Haushaltsausschuss ist mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium abgestimmt, allerdings finden sich darin kaum konkrete Angaben zu den benötigten finanziellen Mitteln.

Die skizzierten Maßnahmen können nur verabschiedet werden, wenn im Haushalt die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Allerdings räumen die Ministerien in dem Bericht ein: „Im aktuellen Finanzplan sind für die Umsetzung des Programms keine Mittel vorgesehen.“ Über die Finanzierung werde im Rahmen künftiger Haushaltsverhandlungen zu entscheiden sein. Für die Haushaltsplanung 2024 sollten die benötigten Gelder berücksichtigt werden.

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Um die Konzeptionierung des Programms mit wissenschaftlicher Unterstützung voranzubringen, könnten zwei Millionen Euro aus dem Haushalt für 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte mindestens 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro pro Jahr gefordert. Dieser Betrag sei aus Sicht der Gewerkschaft die „untere Grenze“ dessen, was benötigt werde.

Wissenschaftliches Monitoring

Ob die Gelder sinnvoll eingesetzt und die Ziele der drei Säulen erreicht werden, soll eine „wissenschaftliche Begleitung“ klären, die das Monitoring des Programms übernimmt. Um diese Arbeit zu erleichtern, müssten die Länder, aber auch die geförderten Schulen notwendige Daten zur Auswertung bereitstellen.

Die konkreten Eckpunkte zur Auswahl der Schulen, der Verwendung des „Chancenbudgets“ und die Anforderungen zur wissenschaftlichen Begleitung wollen Bund und Länder in diesem Jahr erarbeiten. Im ersten Halbjahr 2024 soll sich nach aktueller Planung das Bundeskabinett mit dem „Startchancen-Programm“ befassen. Erst im Anschluss soll entschieden werden, welche Schulen von dem Paket konkret profitieren.

In dem Bericht wird hervorgehoben, dass das neue Programm bereits bestehende Förderungen und Initiativen ergänzen und nicht ersetzen soll. Wichtig ist den Bundesministerien dabei zu betonen: Das bereitgestellte Geld sei als eine zusätzliche Förderung zu verstehen. „Substitutionseffekte“ gegenüber bereits laufenden oder geplanten Programmen der Länder sollten nicht eintreten.

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Bildung · Deutschland · Forschung · Haushalt · Schulen
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Politik

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