Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
Die Tokenisierung von Autos, Kunstgegenständen oder anderen dinglichen Gütern kann viele Vorteile bieten. Ein Token, der die vollständige Berechtigung einer Person an einem Gegenstand repräsentiert, könnte unkompliziert zwischen Personen und Unternehmen übertragen werden, ohne dass eine physische Übergabe des Gegenstands vor Ort erforderlich wäre. Eigentum an Sachen kann nach deutschem Privatrecht jedoch nicht wirksam mit einem Token verknüpft werden. Das deutsche Eigentumsrecht knüpft nach aktueller Rechtslage zwingend an der Sache selbst an. Zum Übergang des Eigentumsrechts an einer Sache ist erforderlich, dass sich Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang einigen und eine Übergabe des Gegenstands vornehmen.
Zwar kann die Übergabe des Gegenstands im Einzelfall auch fingiert werden, sodass sie nicht unbedingt tatsächlich erfolgen muss und es ausreicht, dass beispielsweise der Herausgabeanspruch vom…
Weitere Quellen
- Auslobungsmodell: Die Lösung für die Tokenisierung von Sachwerten?
- Auslobungsmodell für Tokenisierung von Sachwerten
- Auslobungsmodell: Die Lösung für die Tokenisierung von Sachwerten?
- Auslobungsmodell: Was ist das?
- Auslobungsmodell für die Tokenisierung von Sachwerten