Online-Käufe per Rechnung zu bezahlen ist bei Kunden beliebt. Man bekommt die Ware zugestellt, kann die Kleidung anprobieren oder Elektrogeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen und gegebenenfalls zurückschicken – ohne einen Cent dafür gezahlt zu haben. Doch was für den Kunden so schön klingt, ist für den Händler mit einem hohen Risiko behaftet. Denn immer wieder kommt es vor, dass Kunden die Ware bestellen, die Rechnung aber nicht begleichen können oder, im Rahmen von Betrugsfällen, nicht wollen. Um sich gegen solche Situationen zu wappnen, führen Konzerne eine Bonitätsprüfung durch.
Nicht jeder kann per Rechnung bezahlen
Wie diese Prüfung allerdings abläuft und welche Kundendaten hierfür verwendet werden, ist von Land und Unternehmen unterschiedlich. Bei Zalando erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit eines Kunden beispielsweise in zwei Schritten: Der Risiko- und Bonitätsprüfung. Bei ersterem geht es dem Konzern darum, sich selbst und den Nutzer “vor dem Missbrauch” von Daten “insbesondere durch betrügerische Bestellungen” zu schützen, wie es in den Datenschutzrichtlinien heißt. Die Bonitätsprüfung diene hingegen der Vorbeugung von “Zahlungsausfälle[n]”.
Verwendet werden für die Prüfung Informationen zum bisherigen “Zahlungsverhalten” sowie persönliche Kundendaten wie “Name, Vorname, Liefer- und Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse [und] Geburtsdatum”. Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden die personenbezogenen Daten anschließend an externe Auskunfteien wie SCHUFA oder Boniversum übermittelt, um Bonitätsdaten “in Gestalt von Score-Werten” zu erhalten.
Fällt die Prüfung positiv aus, kann der Kunde unter der vollständigen Auswahl an Zahlungsmethoden seine gewünschte auswählen. Fällt sie hingegen negativ aus und hat der Konzern einen Verdacht auf “Betrugsversuch” – wie etwa auf Grund einer “verdächtigen IP-Adresse”, eines “unbekannten oder verdächtigen Gerät[es]” oder weil man schlicht in einer “Region mit erhöhtem Betrugsrisiko” lebt – dann wird die Zahlungsoption “auf Rechnung” nicht angezeigt und das Konto gegebenenfalls sogar gesperrt.
Dürfen Konzerne Kundeninformationen immer weitergeben?
Auch andere Konzerne wie die Bezahldienste PayPal oder Klarna führen solche Bonitätsprüfungen durch. Bei Klarna erfolgt die Bonitätsprüfung bereits bei “Beantragung einer Klarna Card oder einer Einmalkarte”. Der “Bonitätsstatus” wird dabei laut Datenschutzbestimmungen “fortlaufend” aktualisiert. Paypal erlaubt es sich ebenfalls “zur Bewertung des Risikos von Zahlungsverzug” personenbezogene Daten an externe Auskunfteien weiterzuleiten. Wie viele Informationen übermittelt werden dürfen, ist durch den rechtlichen Rahmen der jeweiligen Länder festgelegt. Oftmals erfolgt dies jedoch, ohne dass der Kunde dem zustimmt oder es überhaupt bemerkt.
Denn der Prozess erfolgt binnen weniger Sekunden. Hat ein Kunde Waren im Online-Shop ausgesucht und in seinen digitalen Warenkorb gelegt, kann er anschließend die gewünschte Zahlungsoption wählen. Entscheidet er sich für einen “Kauf auf Rechnung”, erfolgt die Bonitätsprüfung automatisch. Eine “ausdrückliche Einwilligung des Kunden” ist hierfür nicht erforderlich, “wenn den Händler eine Vorleistungspflicht (wie bspw. bei Kauf auf Rechnung) trifft”, schreibt die juristische Mitarbeiterin Dr. Bea Brünen in einem Beitrag auf dem Portal der It-Recht-Kanzlei München.
Kritik
Diese Praxis ist stark verbreitet und doch nicht allzu bekannt. Denn viele Online-Händler sprechen nicht gerne darüber. So verwies Amazon auf Nachfrage des Nachrichtenportals SPIEGEL “schmallippig auf seine Datenschutzerklärung”. Sonstige Fragen, die nicht im Rahmen der Datenschutzbestimmungen geklärt werden, “beantwortet der Konzern nicht”, wie SPIEGEL weiter schreibt. Auch der Online-Händler Notebooksbilliger.de könnte sich “leider” nicht zu den Gegebenheiten äußern.
Wer nicht möchte, dass eine Bonitätsprüfung mit seinen personenbezogenen Daten durchgeführt wird, kann auch einfach alternative Zahlungsmethoden auswählen. Denn bei Zahlung per Lastschrift, Vorkasse oder per Kreditkarte werden keine Prüfung auf Zahlungszuverlässigkeit durchgeführt – zumindest nicht ohne die Zustimmung des Kunden.
Redaktion finanzen.net
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Keine Daten
Bildquellen: Ken Wolter / Shutterstock.com, chuckstock / Shutterstock.com
<< Den vollständigen Artikel: Online-Shopping auf Rechnung: So prüfen Klarna & PayPal & Co. die Kreditwürdigkeit >> hier vollständig lesen auf www.finanzen.net.