Mar 31, 2023
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Bundesrat billigt Sonderabgabe für Einwegplastik

Written by pinmin


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)–Hersteller von Produkten aus Einwegkunststoff müssen sich ab dem kommenden Jahr laut einem nun endgültig getroffenen Gesetzesbeschluss an der Beseitigung und Entsorgung von Plastikmüll beteiligen. Der Bundesrat billigte bei seiner Plenartagung in Berlin die vom Bundestag beschlossene Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und könne danach wie geplant in Kraft treten, so die Länderkammer. Das Gesetz solle am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten.

Plastik-Produzenten müssen die Sonderabgabe laut dem Beschluss künftig abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten – zum Beispiel Getränkebecher, Plastiktüten, Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter und Luftballons – in einen Fonds einzahlen. Auf diese Weise sollen sich finanziell an Beseitigung und Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aus Straßen und Parks beteiligen, die die Kommunen jährlich viele Millionen Euro kosten. Der Fonds wird laut den Angaben vom Umweltbundesamt verwaltet und im Bundeshaushalt abgebildet.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung soll dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern, heißt es in der amtlichen Begründung laut Bundesrat.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

March 31, 2023 05:07 ET (09:07 GMT)



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