Der Bereich der dezentralen Finanzen ist regulatorisch betrachtet bisher noch unerschlossenes Terrain. Die Krypto-Verordnung der EU, die Markets in Crypto Assets (MiCA), erfasst den Sektor noch nicht. Dennoch beschäftigt die Entscheidungsträger in Brüssel natürlich die zunehmende Beliebtheit der Dienste rund um Uniswap und Konsorten, die nach dem Untergang von FTX nochmals zunahm. In einem Positionspapier wagte die Kommission bereits erste Überlegungen. Diesen Ansatz griffen renommierte DeFi-Experten nun in einem gemeinsamen Dokument auf. Insgesamt enthält das neunseitige Schreiben sechs Vorschläge, die aus Sicht der Experten sowohl “Verbraucherschutz als auch Innovationen” für den europäischen dezentralen Finanzsektor vereinen.
1.) Rechtliche Anerkennung von DAOs
Ein Kernanliegen der Autoren beschäftigt sich mit dem Rechtsstatus von DAOs. Diese eröffnen grundlegend eine neue dezentrale Organisationsstruktur, in der zentrale Autoritäten obsolet werden. Somit sind sie ein wichtiges Element in der DeFi-Welt. DAOs sind jedoch noch nicht als juristische Personen anerkannt, wodurch die rechtlichen Möglichkeiten der dezentralen Organisationen eingeschränkt bleiben. Das Papier fordert hier Klarheit im europäischen Recht. Am besten mittels einer eigenen Regulierung, meint Hagen Weiss, Rechtsberater bei der Wirtschaftskanzlei Dentons und Mitautor des Positionspapiers, gegenüber BTC-ECHO.
2.) Standardisierter API-Datenrahmen für Oracles
Um den Informationsaustausch im europäischen DeFi-Markt zu erleichtern, plädieren die Autoren für die Einführung eines standardisierten API-Datenrahmens für Oracles. Diese füttern eine Blockchain erst mit jenen externen Daten, die dann von der Technologie verifiziert werden. Mithilfe eines einheitlichen API-Repositories (ein Sammelbecken für Programmierschnittstellen) könnte so zum Beispiel DeFi-Anwendungen deutlich schneller entwickelt und EU-weit interoperabler gemacht werden.
Dabei müsse man den “Hauptaugenmerk auf die bereits anfangs bestehenden hohen Sicherheitsstandards” legen, damit die digitale Sicherheitsinfrastruktur nicht gefährdet werde, sagt Weiss.
3.) SoulBound Token als DeFi-Identitätsnachweis
Ferner fordern die Autoren die Erfassung von sogenannten “SoulBound Token” (SBT) in der MiCA und der eIDAS-Verordnung. Der Begriff kam erstmals im Mai 2022 rund um eine Veröffentlichung von Ethereum-Mitgründer Vitalik Buterin auf. Grundlegend könne damit die Identität des Nutzers im jeweiligen Netzwerk datenschutzkonform tokenisiert werden. Folglich sind die SBTs nicht auf andere Personen übertragbar.
4.) Compliance: Freiwilligkeit durch Anreize
Wie garantiert man, dass sich die Teilnehmer eines dezentralen Finanzmarkts auch an entsprechende Regeln halten, die eine zentrale Instanz wie die Europäische Union vorgibt? Die Autoren setzen hier auf das Konzept: Freiwilligkeit durch die Schaffung von Anreizen. Diese müssten aber noch genauer ausgearbeitet werden, meint Weiss. Eine Überlegung wäre etwa:
Der öffentliche Sektor könnte „Badges“ oder Berichte zu bestimmten Netzwerken veröffentlichen, um dann mit On-Chain-Tools zu zeigen, welche Protokolle (derzeit) aus Investoren- und Marktschutzgesichtspunkten die sichersten sind.
Auf diese Weise könne sich mit zunehmender Aktivität ein Standard herauskristallisieren, so der Rechtsberater weiter.
5.) Compliance durch öffentliche Aufsicht
Auch das Thema Aufsicht müsse neu gedacht werden. Hierbei gelte es, individuelle Lösungen für verschiedene DeFi-Anwendungen zu finden. Zudem müsse man sich die “radikale Transparenz” des Sektors zunutze machen. “Embedded Supervision” nennt Weiss diesen Ansatz. Aufsichtsbehörden würden über diese Instanz öffentliche Untersuchungen einleiten, Meinungen äußern und Warnungen ausgeben.
6.) Nutzung lizenzierter Oracles
Allgemein setzt das Dokument bei der DeFi-Regulierung große Hoffnungen in Oracles, etwa bei aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Ein Kernelement müsse deshalb die “Echtheit” der eingespielten Daten sein. Deshalb schlagen die Autoren die Lizenzierung von Oracles vor, am besten mittels eines eigenen Regelwerks. Darin könnten dann beispielsweise Haftungsansprüche geregelt werden.
Vorstellbar wäre dabei die Verwendung sogenannter KYC-NFTs, die nach einem öffentlich einsehbaren Rahmenwerk vergeben werden. Diese Token könnten Nutzer dann verwenden, um im DeFi-Sektor zu operieren. Dabei müssten auch hier die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, sagt Weiss. Das EU-Projekt “Gaia-X” könne hier als Vorbild dienen.
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