Feb 21, 2023
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VW-Aktie mit Verlusten: Deutsche Umwelthilfe vor Gericht erfolgreich – Freigabebescheid für Software-Updates aufgehoben

Written by pinmin


Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht habe der Klage stattgegeben, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag. “Die Klage hatte im Wesentlichen Erfolg.” Den Freigabebescheid für Software-Updates von Dieselmotoren durch das Kraftfahrt-Bundesamt habe das Gericht für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, fügte sie hinzu. Die Flensburger Zulassungsbehörde müsse nun tätig werden. Dazu werde sich das Gericht in den Urteilsgründen äußern. Volkswagen erklärte, man wolle die schriftliche Begründung abwarten und danach über weitere Schritte entscheiden. Denkbar ist ein Gang zum Oberverwaltungsgericht oder eine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht.

In dem Verfahren geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster bei Dieselautos. Diese verringern bei niedrigen Außentemperaturen die Abgasreinigung. Die Autos stoßen dann mehr Schadstoffe aus. Die Hersteller argumentieren, dass sei zur Schonung des Motors notwendig. Vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig ging es zunächst nur um ein Modell von Volkswagen, einen VW Golf. Die DUH betrachtet den Rechtsstreit als Musterverfahren für eine Reihe weiterer Auseinandersetzungen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sollte auch in diesen Fällen gegen das KBA entschieden werden, könnte Volkswagen erneut ein millionenfacher Rückruf bevorstehen.

DUH – GUTER TAG FÜR DIE SAUBERE LUFT

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil: “Das ist heute ein guter Tag für die Saubere Luft und die Gesundheit aller Menschen in Deutschland – und nach sieben Jahren rechtswidriger Kumpanei der Verkehrsminister mit den Dieselkonzernen endlich auch Hilfe für die vom Diesel-Kartell betrogenen Kunden”, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch. Er kündigte an, nun gegen weitere Hersteller vorzugehen, darunter BMW, Mercedes-Benz sowie die VW-Töchter Porsche und Audi. Es seien bereits Klagen gegen 118 Freigabebescheide anhängig, darunter auch gegen ausländische Autobauer.

Anwälte, die potenziell geschädigte Dieselhalter vertreten, wittern bereits ein großes Geschäft. “Dieses Urteil leitet den Abgasskandal 2.0 ein. Mit der heutigen Entscheidung senden die Schleswiger Richter auch mit Blick auf weitere Klagen gegen das KBA und Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz und Opel ein eindeutiges Signal”, erklärte der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei nach seinen Angaben mehr als 50.000 Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt. 

Volkswagen erklärte, bis zur rechtskräftigen Klärung drohten weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters. Das KBA hatte die Software-Updates nach dem VW-Dieselskandal genehmigt. Damit wurden die illegalen Abschalteinrichtungen beseitigt, mit denen ein Auto erkannte, ob es sich auf dem Teststand befand und auch nur dann die Abgasgrenzwerte einhielt. Die Software-Updates enthielten allerdings weitere Abschalteinrichtungen, eben die sogenannten Thermofenster.

EUGH EBNETE DEN WEG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im November entschieden, Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe müssten eine Typengenehmigung von Fahrzeugen anfechten können, die eine womöglich verbotene Abschalteinrichtung zuließ. Das Gericht urteilte auch, dass eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte den EuGH zur Klärung dieser Fragen angerufen. In Urteilen zuvor hatte der EuGH erklärt, dass Thermofenster nur bei einer Ladetemperatur von 15 bis 33 Grad und unterhalb von 1000 Höhenmetern ordnungsgemäß arbeiten. Volkswagen betonte, die Abgasrückführung der von dem Verfahren betroffenen Fahrzeuge mit EA 189-Motoren werde erst ab einer Temperatur unter zehn Grad gedrosselt.



Die Volkswagen-Vorzugsaktie verliert am Dienstag via XETRA zeitweise 1,42 Prozent auf 130,82 Euro.

Hamburg (Reuters)

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