Am 28. März stimmt das Europäische Parlament über eine Textänderung des Anti-Geldwäsche-Gesetzes (TFR) ab. Die Abgeordneten brachten im Vorfeld einen Artikel in den Gesetzesentwurf ein, der im Krypto-Space für Aufruhr sorgte. Dieser zielte darauf ab, eine Obergrenze für kommerzielle Transaktionen bei Krypto-Wallets, deren Eigentümer nicht vollständig identifiziert sind, festzulegen. Die Obergrenze war bei 1.000 Euro angesetzt. Nur EU-lizenzierte Krypto-Dienstleister hätten demnach Zahlungen über dieser Grenze abwickeln können. Die Branche befürchtet, dass dieser Zusatz bereits fertiggestellten Gesetzesentwürfen (insbesondere von der MiCA-Verordnung) zuwiderläuft und Innovationen im dezentralen Finanzsektor behindert.
Abgeordnete rudern zurück
Der Widerstand aus der Branche wurde nun berücksichtigt. Laut Angaben von The Block haben die politischen Entscheidungsträger beschlossen, zum ursprünglichen Wortlaut des Vorschlags über kommerzielle Zahlungen zurückzukehren. In…
Weitere Quellen
- Golem.de: 1.000-Euro-Obergrenze für Self-Hosted-Wallets vom Tisch?
- BTC-Echo.de: 1.000-Euro-Obergrenze für Self-Hosted-Wallets vom Tisch?
- heise.de: Bundesfinanzministerium Krypto-Regulierung ohne 1.000-Euro-Obergrenze
- Bundesfinanzministerium: Crypto-Assets und Steuern