Mit der EU-Verordnung über Märkte in Kryptowerten (MiCAR) wird die Europäische Union künftig eine EU-weit einheitliche Definition von Kryptowerten schaffen. Ab Geltung der MiCAR voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 werden Kryptowerte dann als digitale Darstellungen eines Wertes oder Rechts reguliert sein, die unter der Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie oder einer vergleichbaren Technologie elektronisch transferiert und gehalten werden können. Neben der sehr weit gefassten generellen Definition von Kryptowerten sieht die MiCAR in ihrer finalen Textfassung zudem Definitionen für Sonderformen von Kryptowerten vor. Eine dieser Sonderformen werden E-Geld Token sein. Diese definiert die MiCAR als eine Art von Kryptowert, die einen stabilen Wert durch Referenzierung auf eine offizielle Währung zu erreichen versucht.
Solche E-Geld Token existieren bereits seit längerer Zeit und spielen in den internationalen Kryptomärkten eine zentrale Rolle. Die auf den…
Weitere Quellen
- Cryptocurrency
- European Union
- European Central Bank
- Financial technology
- Blockchain
- Initial coin offering
- Digital currency
- MiCAR E-Geld Token
- Cryptocurrency exchange