Vor über einem Jahr verabschiedete die damals noch CDU-geführte Bundesregierung das “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” – kurz: eWpG. Damit war der Weg frei für digitalisierte Wertpapiere, zunächst jedoch nur für elektronische Schuldverschreibungen und in kleinerem Maße auch Anteilsscheine. Nach dem Regierungswechsel im September 2021 forderte die Union in einer “kleinen Anfrage” nun ein Update von der Ampel. Das Dokument liegt BTC-ECHO vor.
Grundlegend erweiterte das Gesetz das bisherige Zentralregister um ein Krypto-Wertpapierregister. Somit können Emittenten zukünftig entscheiden, ob sie Wertpapiere digitalisieren und damit auf eine Urkunde verzichten wollen.
“eWpG bisher hinter den Erwartungen”
Aus Sicht der CDU liege die Umsetzung des eWpG jedoch “hinter den Erwartungen” zurück. So sei die Nachfrage aufgrund hoher regulatorischer Anforderungen bisher gering. Elf vorläufige Erlaubnisanträge für die Führung eines…
Weitere Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz
- Blockchain
- Smart Contract
- Kryptowährung
- Initial Coin Offering
- Finanzmarktinfrastruktur
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- FinTech
- Kreditwesengesetz
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Wertpapierprospektgesetz