Apr 28, 2024
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Fehlerhaftes Krypto-Whitepaper nach MiCA: Das sind die Folgen

Written by Konrad Uhink


Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

Mit Inkrafttreten der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) am 30. Dezember 2024 werden auch die darin enthaltenen Bestimmungen zu Krypto-Asset-Whitepapers anwendbar. Zu diesem Zeitpunkt müssen Anbieter, die andere Krypto-Assets als Asset-Referenced-Token oder E-Geld-Tokens öffentlich anbieten, unter anderem ein entsprechendes Krypto-Asset-Whitepaper erstellen, veröffentlichen und dieses im Falle eines öffentlichen Angebots der BaFin als zuständiger Behörde vorlegen in Deutschland.

Die im Krypto-Whitepaper enthaltenen Informationen dürfen nicht unvollständig, unehrlich, unverständlich oder irreführend sein. Ziel der Regelungen ist letztlich, sicherzustellen, dass das Krypto-Whitepaper alle notwendigen Informationen enthält, damit der potenzielle Investor eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Aber wer wäre haftbar, wenn das Krypto-Asset-Whitepaper im oben genannten Sinne falsch wäre?

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Der Artikel Fehlerhaftes Krypto-Whitepaper nach MiCA: Das sind die Folgen erschien am 2024-04-28 18:00:00 von Konrad Uhink auf >> www.btc-echo.de


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