Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Mit Inkrafttreten der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) am 30. Dezember 2024 werden auch die darin enthaltenen Bestimmungen zu Krypto-Asset-Whitepapers anwendbar. Zu diesem Zeitpunkt müssen Anbieter, die andere Krypto-Assets als Asset-Referenced-Token oder E-Geld-Tokens öffentlich anbieten, unter anderem ein entsprechendes Krypto-Asset-Whitepaper erstellen, veröffentlichen und dieses im Falle eines öffentlichen Angebots der BaFin als zuständiger Behörde vorlegen in Deutschland.
Die im Krypto-Whitepaper enthaltenen Informationen dürfen nicht unvollständig, unehrlich, unverständlich oder irreführend sein. Ziel der Regelungen ist letztlich, sicherzustellen, dass das Krypto-Whitepaper alle notwendigen Informationen enthält, damit der potenzielle Investor eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Aber wer wäre haftbar, wenn das Krypto-Asset-Whitepaper im oben genannten Sinne falsch wäre?
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Weitere Quellen
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