Erwerbsminderungsrente – Höhe und Berechnung
Wie hoch Ihre individuelle Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unabhängig von der individuellen Höhe der Erwerbsminderungsrente, reicht die Erwerbsminderungsrente nur in seltenen Fällen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Häufig liegt die Erwerbsminderungsrente sogar bei weniger als einem Drittel des letzten Bruttogehalts. Wenn Sie also infolge einer Erwerbsunfähigkeit auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, werden Sie also sehr wahrscheinlich mit drastischen Einkommensverlusten konfrontiert. Entscheidend für die Höhe Ihrer Rente sind Ihre Versicherungsjahre sowie die Anzahl Ihrer Rentenpunkte.
Tipp: Gesetzlich Versicherte erhalten ab dem Alter von 27 Jahren jährlich eine Renteninformation, in der auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt ist. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt auf ihrer Internetseite zudem mithilfe einer Formel verständlich, wie Sie die Höhe Ihrer Rente ganz einfach selbst berechnen.
Für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ist maßgeblich, ob Sie eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Können Sie jegliche Berufe nur noch weniger als drei Stunden täglich ausüben, haben Sie einen vollen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Ist es Ihnen möglich, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, steht Ihnen nur eine halbe Erwerbsminderungsrente zu. Einzige Ausnahme: Sie könnten zwar zwischen drei und sechs Stunden pro Tag in einem Beruf arbeiten, die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist allerdings so schwierig, dass Sie keinen Job finden. Dann können Sie einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.
Aber auch Ihr Alter beziehungsweise Ihr Geburtsdatum ist entscheidend für Anspruch und Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Sind Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren worden, haben Sie bereits einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können. Damals galt bei der Erwerbsminderungsrente nämlich noch der Berufsschutz. Auch bei über sechs Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag erhalten Sie zumindest die halbe Erwerbsminderungsrente. Sind Sie hingegen nach 1961 geboren worden, gilt Ihre Erwerbsfähigkeit für alle Berufe, Sie genießen keinen Berufsschutz. Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen, haben Sie außerdem gar keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, sofern Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, wann genau Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben und wann Ihnen nur eine halbe Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.
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