Neues Gesetz in Kalifornien verpflichtet zu Transparenz
Das Gehalt ist die wohl größte Motivation für die meisten Arbeitnehmer, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz ist ein den Wünschen entsprechendes Gehalt oftmals eines der entscheidenden Kriterien, einen Arbeitsvertrag schließlich zu unterschreiben. Im US-Bundesstaat Kalifornien hat im September 2022 der Gesetzgeber eingegriffen und verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 alle Arbeitgeber, die 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, den zu erwartenden Lohn bereits in der Stellenausschreibung anzugeben.
Gaming-Riesen offenbaren Gehälter
Neben den Technologiekonzernen Meta, Alphabet oder Apple sind auch einige der großen Gamingunternehmen in Kalifornien ansässig – zu nennen wären nur Electronic Arts aus dem Silicon Valley, welche mit den FIFA-Titeln einen wahren Dauerbrenner für Fußballfans veröffentlichen oder Activision Blizzard, welche sich unter anderem mit der Call-of-Duty-Serie einen Ruf verschaffen konnten. Auffallend ist, dass sich die Gehälter für dieselbe Stelle mitunter stark unterscheiden können: Beispielhaft kann ein Softwareentwickler bei Electronic Arts in Kalifornien ein Jahresgehalt zwischen 106.900 US-Dollar und 158.600 US-Dollar erwarten – gemäß Stellenausschreibung ist die Differenz von der jeweiligen Stadt, in der die Stelle angeboten wird, abhängig. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Konkurrenten Activision Blizzard: Einem Softwareentwickler mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung werden zwischen 71.300 US-Dollar und 131.906 US-Dollar Jahresgrundgehalt geboten. Auch hier wird sich das endgültige Gehalt nach Erfahrung, Leistung und Ort der Arbeitsstelle ergeben.
Keine entsprechende Pläne in Deutschland
In Deutschland wurde und wird von der Bundesregierung nicht geplant, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden; dem Koalitionsvertrag von 2021 lässt sich ein solches Vorhaben nicht entnehmen. In eine ähnliche Richtung geht jedoch das 2017 beschlossene Entgelttransparenzgesetz, welches insbesondere die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen fördern soll. So hat ein Arbeitnehmer in einem Betrieb mit 200 oder mehr Arbeitnehmern den Anspruch auf Auskunft, nach welchen Kriterien das Arbeitsentgelt festgesetzt wurde und wie viel ein Arbeitnehmer mit einer vergleichbaren Tätigkeit verdient. Sollte eine Minderbezahlung aufgrund des Geschlechts erfolgt sein, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu.
F. Mahringer/Redaktion finanzen.net
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Keine Daten
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