Feb 10, 2023
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Kritik nach Blockade von Whistleblowergesetz – Fall für Vermittlungsausschuss

Written by pinmin


Berlin (Reuters) – Der bessere Schutz von Whistleblowern über ein neues Gesetz zieht sich weiter hin.

Der Bundesrat stimmte am Freitag nicht für den Gesetzentwurf, der im Dezember den Bundestag passiert hatte. Länder mit Regierungsbeteiligung von CDU/CSU verweigerten dem Vorhaben die Unterstützung. Sie beklagen eine zu starke bürokratische Belastung für Unternehmen. Kritik kam von Nichtregierungsorganisationen.

Auch mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist und trotz eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe Deutschland die entsprechende EU-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt, teilte das Whistleblower-Netzwerk mit. Dadurch entstehe ein Schaden für die Demokratie, den Rechtsstaat und auch die Wirtschaft. Es liege im ureigensten Interesse des Landes, dass Missstände in Wirtschaft und Verwaltung durch Hinweisgeber aufgedeckt werden. “Derzeit werden sie jedoch durch fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgeschreckt”, so Annegret Falter, Vorsitzende des Netzwerks. Ähnlich äußerte sich die Nichtregierungsorganisation Finanzwende: “Es ist beschämend, dass wir Hinweisgebern immer noch nicht den von der EU vorgeschriebenen Mindestschutz bieten.” Der Fall werde nun wohl in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Der Arbeitgeberverband BDA wertete die Ablehnung dagegen als Zeichen, die Entbürokratisierung womöglich doch ernst zu meinen, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Union kritisiert zahlreiche schwammige Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf. Für Betriebe würden dadurch zusätzliche Bürokratie und Kosten in Höhe von einer halben Milliarden Euro im Jahr entstehen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Hinweisgeber künftig interne oder externe Meldesysteme nutzen können. Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern werden zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet. Bei bis zu 249 Beschäftigten können Unternehmen mit anderen Firmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Eine externe Stelle wird es beim Bundesamt für Justiz geben, neben den bereits gegebenen Möglichkeiten bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt. Vorgesehen ist auch ein Verbot von Repressalien für Whistleblower, also etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Mobbing. Dafür soll die Beweislast umgekehrt werden, damit Hinweisgeber es leichter haben.

(Bericht von Christian Krämer.; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



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