Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Markus Wollweber und Dr. Christian Bertrand.
Seit der Datenweitergabe von bitcoin.de geraten immer mehr Kryptoanleger ins Visier der Steuerfahndung. Viele Anleger wurden bereits schriftlich aufgefordert, ihre Krypto-Einnahmen nachzumelden. Wer jetzt untätig bleibt, riskiert strafrechtliche Verfolgung. Damit der Weg über die „goldene Brücke“ gelingt, sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Februar ist klar: Einnahmen aus Krypto-Transaktionen müssen versteuert werden (Az. IX 3/22). Das gilt nicht nur für Gewinne aus dem Handel mit BTC, ETH etc. Auch Staking Rewards oder Lending-Gebühren müssen in der Steuererklärung angeben werden. Ebenso können Airdrops zu den steuerlich relevanten Einnahmen zählen.
Wer dem Finanzamt solche Einnahmen bislang verschwiegen hat, kann sich wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Dann drohen Geld- und schlimmstenfalls…
Weitere Quellen
– [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung#Selbstanzeige_in_Deutschland](https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung#Selbstanzeige_in_Deutschland)
– [https://www.finanztip.de/selbstanzeige/](https://www.finanztip.de/selbstanzeige/)
– [https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuerhinterziehung/steuerstrafrecht-fuer-laien/strafbefreiende-selbstanzeige-was-ist-wichtig](https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuerhinterziehung/steuerstrafrecht-fuer-laien/strafbefreiende-selbstanzeige-was-ist-wichtig)
– [https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerhinterziehung/Steuerhinterziehung.html](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerhinterziehung/Steuerhinterziehung.html)