Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden ab Rechtswirksamkeit der neuen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union voraussichtlich im Jahr 2024 Erlaubnispflichten unterliegen. Neben der Pflicht zur Einholung einer Erlaubnis vor Aufnahme der Geschäfte werden Krypto-Dienstleister im neuen Regulierungsregime jedoch auch im laufenden Geschäftsbetrieb weitreichende Sorgfalts- und Wohlverhaltenspflichten zu erfüllen haben. Der Verordnungsgeber möchte insoweit für einen professionellen, integren und transparenten europäischen Krypto-Markt sorgen. Zwar werden Finanzinstrumente im Sinne des Marktes in Financial Instruments Directive (MiFID2) gerade keine Krypto-Werte sein und damit nicht den Vorschriften der MiCA unterfallen. Die Anforderungen an die Compliance der Krypto-Dienstleister sind aber dennoch in weiten Teilen stark an die Pflichten aus der Wertpapier-Compliance im Regulierungsregime der MiFID2…
Weitere Quellen
- Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)
- Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR)
- Payment Services Directive (PSD)
- Payment Services Regulation (PSR)
- Fifth Anti-Money Laundering Directive (5AMLD)
- European Union Directive on the prevention of the use of the financial system for the purpose of money laundering and terrorist financing (AMLD)