Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) wird künftig den Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag sowie auch den Tausch von Kryptowerten in andere Kryptowerte unter einen Erlaubnisvorbehalt stellen. Kryptodienstleister, die Tauschdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten wollen, müssen dann zunächst eine entsprechende MiCA Lizenz einholen. Um eine solche zu erhalten, müssen Kryptodienstleister insbesondere fachlich geeignete Geschäftsleiter haben, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen und ein regulatorisches Anfangskapital von mindestens 125.000 Euro vorweisen können.
Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen an eine MiCA Lizenz verlangt die MiCA jedoch von Kryptotauschanbietern die Erfüllung noch weiterer Mindestanforderungen und Pflichten. So werden Tauschdienstleistungen anbietende Kryptodienstleister klar festlegen müssen, welche Art von Kunden sie…