Auf ihre letzten Tage bescherte die Große Koalition im Herbst 2021 der deutschen Kryptobranche mit der nationalen Kryptowertetransferverordnung noch ein Abschiedsgeschenk. Seit Inkrafttreten der Verordnung müssen Kryptodienstleister, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) reguliert sind, zur Verhinderung von Geldwäsche Informationen zu den von ihnen bzw. unter ihrer Mithilfe durchgeführten Kryptotransaktionen erheben, speichern und an einen gegebenenfalls auf der Transaktionsgegenseite eingebundenen Kryptodienstleister übermitteln. Sind nicht auf beiden Seiten der Transaktion Kryptodienstleister beteiligt, müssen eingebundene Kryptodienstleister dennoch Daten zur Transaktion wie etwa Namen und Anschriften sowie Blockchain-Adressen der Transaktionsparteien ermitteln und speichern und zudem risikoangemessene Maßnahmen ergreifen.
Insbesondere sind sie zur Prüfung der Plausibilität der Kryptotransaktionen verpflichtet. Freude löste die neue…
Weitere Quellen
- Kryptowertetransferverordnung
- Wikipedia: Kryptowertetransferverordnung
- heise online: Krypto-Gesetz macht Fortschritte
- BaFin Monatsbericht Februar 2021 (PDF)
- Finanz.business: Kryptowertetransferverordnung: Bitcoin & Co. strenger reguliert