Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
Auch wenn die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch aussteht, existiert seit Ende September 2022 die finale Textversion der künftigen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union. Die neue Verordnung wird erstmalig einen einheitlichen Regulierungsrahmen für kryptowertebezogene Geschäftsmodelle auf Unionsebene schaffen, der es Krypto-Dienstleistern ermöglichen wird, ihre Geschäfte auf der Grundlage von europaweit gleichen Vorschriften zu betreiben.
Eine Umsetzung der MiCA durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten werden die neuen Regularien unmittelbar auf die Marktteilnehmer anwendbar sein und Rechtswirkung entfalten, ohne dass es einer weiteren Mitwirkung nationaler Gesetzgeber bedarf. Ein Kernelement der MiCA ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die nicht ohne vorherige Erteilung einer behördlichen Erlaubnis…
Weitere Quellen
- Kryptowährung
- MiCA – Marktinfrastrukturgesetz
- Erlaubnisvorbehalt
- Finanzmarktaufsicht
- Finanzdienstleistungsgesetz
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Finanzinstrument