Dieser Beitrag erschien in einer längeren Fassung zuerst als Fachbeitrag bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz oder “ZuFinG”) vorgelegt. Neben der Einführung elektronischer Aktien zielt dieser Entwurf auch darauf ab, Kundenrechte bei der Insolvenz von Kryptoverwahrern zu stärken. Zukünftig wird das Kreditwesengesetz (KWG) festlegen, wie Kryptoverwahrer die ihnen anvertrauten Kundenvermögen schützen müssen und was im Falle einer Insolvenz mit diesen Vermögen geschieht.
Unter aktueller Rechtslage ist bei der Insolvenz von Kryptoverwahrern fraglich, ob das deutsche Insolvenzrecht überhaupt Anwendung findet, da die Daten der Kryptowerte aufgrund der verteilten Natur der Blockchain-Technologie weltweit verteilt sind. In solchen grenzüberschreitenden Fällen gilt die Europäische…
Weitere Quellen
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– “Insolvency”: https://en.wikipedia.org/wiki/Insolvency
– “Cryptocurrency Custodians”: https://en.wikipedia.org/wiki/Cryptocurrency_custodians
– “Cryptocurrency”: https://en.wikipedia.org/wiki/Cryptocurrency
– “German Bankruptcy Law”: https://en.wikipedia.org/wiki/German_bankruptcy_law
– “Customer Protections”: https://en.wikipedia.org/wiki/Customer_protections
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