• Neue Regeln für Krypto-Firmen, die britische Verbraucher ansprechen wollen
• Vier Möglichkeiten, um Krypto-Werbung zu kommunizieren
• Für Kryptowährungen könnte ähnlich verfahren werden
Regulierungen für Kryptowerbung
In Zukunft müssen alle Kryptoasset-Firmen, die ihre Produkte an britische Verbraucher vermarkten, die neuen britischen Vorschriften für Finanzwerbung einhalten – das gilt auch für Firmen mit Sitz in Übersee. Dies geht aus einer Pressemitteilung der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financal Conduct Authority (FCA) hervor. Am 1. Februar 2023 veröffentlichte die Behörde außerdem eine Grundsatzerklärung über ihren Ansatz zur Regulierung der Finanzwerbung für Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen. -Die Unternehmen müssten sich ab sofort auf die neuen Regelungen vorbereiten, so die FCA.
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Für Kryptounternehmen, die gemäß der Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnungen von 2017 (“MLRs”) registriert sind, soll es dabei außerdem eine Ausnahmeregelung geben, die es ihnen erlaubt, ihre eigene Kryptoasset-Finanzwerbung an britische Verbraucher zu kommunizieren.
So soll Kryptoasset-Werbung an Verbraucher vermittelt werden
Wie die FCA weiter erklärt, soll es vier Möglichkeiten geben, bei britischen Verbrauchern Werbung für Kryptowährungen zu machen:
• Die Werbung wird von einer von der FCA zugelassenen Person durchgeführt.
• Die Werbung wird von einer nicht zugelassenen Person durchgeführt, aber von einer von der FCA zugelassenen Person genehmigt. (Die Gesetzesvorlage, die sich derzeit auf dem Weg durch das Parlament befindet, würde im Falle ihrer Verabschiedung ein regulatorisches Tor einführen, das zugelassene Firmen durchlaufen müssen, um Finanzwerbung für nicht zugelassene Personen zu genehmigen.)
• Die Werbeaktion wird von einem gemäß den MLRs bei der FCA registrierten Kryptoasset-Unternehmen kommuniziert.
• Die Werbung erfüllt ansonsten die Bedingungen einer Ausnahme in der Financial Promotion Order.
Werbemaßnahmen, die nicht auf einem dieser Wege durchgeführt werden, verstoßen gegen Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA). Sie würden eine Straftat darstellen, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann, so die FCA.
Ähnlicher Ansatz für Kryptowährungen
Die endgültigen Regeln für die Bewerbung von Krypto-Vermögenswerten sollen jedoch erst veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Gesetze verabschiedet sind. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Umstände gehe die Finanzaufsichtsbehörde außerdem davon aus, dass bei Kryptowährungen ein ähnlicher Ansatz verfolgt werden wird wie bei den neuen Vorschriften, die ab dem 1. Februar 2023 für andere risikoreiche Anlagen gelten. Dies würde bedeuten, dass die Unternehmen zusätzlich zu der allgemeinen Anforderung, dass ihre Werbung klar, fair und nicht irreführend sein muss, spezifische Risikowarnungen und positive Beschränkungen (wie z. B. eine 24-stündige Bedenkzeit) in ihre Endverbraucherangebote integrieren müssen.
Ziel der neuen Regulierungsansätze sei es, die größten Risiken zu mindern, aber auch die Vorteile der Kryptotechnologien zu nutzen. Der britische Wirtschaftsminister Andrew Griffith betonte in einer Erklärung der Regierung: “Wir bleiben standhaft in unserem Engagement, die Wirtschaft wachsen zu lassen und technologischen Wandel und Innovation zu ermöglichen – und dazu gehört auch die Kryptoasset-Technologie. Aber wir müssen auch die Verbraucher schützen, die diese neue Technologie annehmen – und robuste, transparente und faire Standards sicherstellen.”
E. Schmal/Redaktion finanzen.net
Bildquellen: TierneyMJ / Shutterstock.com, Phongphan / Shutterstock.com
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