Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.
Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) tritt am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind dann auch die Vorschriften in Bezug auf Kryptowerte-Whitepaper anwendbar. Diese verlangen unter anderem von Anbietern, die andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token öffentlich anbieten, dass sie ein entsprechendes Kryptowerte Whitepaper erstellen, der zuständigen Behörde übermitteln und veröffentlichen. Die grundsätzlich gleichen Verpflichtungen treffen Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen.
Ausnahmen zu dieser Pflicht ergeben sich aus der MiCA selbst, wie etwa im Falle des öffentlichen Angebotes an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen oder ausschließlich an qualifizierte Anleger. Eine Ausnahme bezüglich der Pflicht zur Erstellung eines MiCA Whitepapers bei der Zulassung des Kryptowertes zum Handel besteht dann,…
Weitere Quellen
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