Jan 2, 2023
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Hundesitter, Babysitter & Co.: Was kann man mit privaten Nebenjobs verdienen?

Written by pinmin


Lukrative Nebenjobs?


Minijobs in Privathaushalten bieten Vorteile für beide Seiten, denn sowohl Arbeitnehmer als auch die privaten Arbeitgeber profitieren davon. So ist die Anmeldung für einen privaten Minijob unkompliziert und auch Abgaben lassen sich leicht berechnen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der monatliche Verdienst nicht über 450 Euro im Monat steigen darf, um steuerliche Abgaben zu vermeiden. Wir haben zusammengefasst, mit welchem Verdienst man bei unterschiedlichen Minijobs rechnen kann. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Entlohnung mit der jeweiligen Absprache mit dem Arbeitgeber stark variieren kann.

Hundesitter


Mit einem Hund im Park spazieren gehen und dabei auch noch Geld zu verdienen, klingt für viele nach einem echten Traumjob. Viele Hundebesitzer brauchen jemanden, der sich, während sie selbst keine Zeit dafür haben, um ihr geliebtes Haustier kümmert. Der Verdienst für das Ausführen wird meist individuell ausgehandelt und liegt in der Regel zwischen 8 und 10 Euro. Wer jedoch entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse vorweisen kann, kann durchaus auch einen stündlichen Verdienst von bis zu 15 Euro aushandeln. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich mit seinem Arbeitgeber auf eine pauschale Vergütung zu einigen. Diese richtet sich danach, wie lange man mit dem Hund spazieren geht und ob man vielleicht sogar mit dem Tier trainiert oder mit ihm in die Hundeschule fährt. Auch wenn der Hund über das Wochenende oder im Urlaub länger betreut wird, sind höhere Pauschalen möglich.

Babysitter


Eine weitere Möglichkeit sich etwas zusätzliches Geld zu verdienen, ist es, als Babysitter in einem privaten Haushalt zu arbeiten. Wieviel man dabei verdienen kann hängt maßgeblich vom Wohnort ab, denn in den Städten ist der Verdienst meist höher als auf dem Land. Aber auch das Alter spielt beim Gehalt eine große Rolle, denn während Schüler in der Regel einen geringen Stundenlohn erhalten, müssen Babysitter über 18 Jahren zumindest den Mindestlohn erhalten. Auch die Aufgaben, die der Babysitter erfüllen soll, beeinflussen die Vergütung. Schaut man sich verschiedene Stellenangebote an, ergibt sich folgendes: Für kleinere Kinder, wenige Aufgaben und wenig Berufserfahrung sind Arbeitgeber bereit, 5 bis 10 Euro zu zahlen. Bringt der Babysitter jedoch Erfahrungen und Qualifikationen in der jeweiligen Altersgruppe der Kinder mit und erfüllt zusätzlich Aufgaben, wie Hausaufgabenbetreuung, Zubereitung von Snacks und Abholungen von der Schule oder dem Kindergarten, zahlen Eltern in der Regel 10 bis 15 Euro. Die höchste Vergütung mit bis zu 20 Euro pro Stunde erhalten Babysitter, die die Betreuung von Kindern mit besonderem Bedarf übernehmen und darüber hinaus eventuell Nachhilfe geben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sehr gute Qualifikationen und viel Erfahrung vorweisen kann.

Nachhilfelehrer


Wer besonders gut in einem bestimmten Schulfach ist und dieses Wissen hinzukommend schlüssig vermitteln kann, sollte vielleicht den gut bezahlten Nebenjob als Nachhilfelehrer in Betracht ziehen. Der Vorteil eines solchen Nebenjobs ist es, dass man sowohl den Preis für eine Nachhilfestunde als auch Ort und Zeit selbst bestimmen kann. Jedoch sollte man dabei auf seine eigenen Qualifikationen achten, so kann man als Studierender je nach Fach und Nachfrage bis zu 18 Euro für eine Stunde Nachhilfe verlangen. Unterrichtsstunden bei einem angehenden oder bereits ausgebildeten Lehrer können sogar bis zu 50 Euro kosten.

Einkaufshilfe


Viele Menschen büßen im Alter an Mobilität ein, sodass für sie alltägliche Erledigungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind. So entsteht der Job als private Einkaufshilfe, der den Gang zum Supermarkt, zur Apotheke oder Drogeriemarkt beinhaltet. Vergütet wird dieser Job meist mit 5 bis 15 Euro, was jedoch stark nach getroffener Vereinbarung variiert. So sollte man sich im Vorhinein darauf einigen, ob die Vergütung pro Stunde oder pro Erledigung erfolgt. Wichtig ist es zu beachten, dass eine solche Tätigkeit physische Kraft erfordern kann, da man Einkäufe gegebenenfalls in den vierten oder fünfen Stock tragen muss.


Redaktion finanzen.net

Bildquellen: granata68 / Shutterstock.com



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