Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
In einem Fachartikel vom 8. März 2023 äußert sich die BaFin dazu, wie sie NFTs (Non Fungible Token) aufsichtsrechtlich einstuft. Die BaFin versteht unter NFTs demnach kryptografische Token, die auf der Distributed-Ledger-Technology (DLT) basieren, wobei die Haupterscheinungsform von DLT Blockchain ist. Wie bereits der Name impliziert, sind NFTs durch ihre technischen Eigenschaften untereinander nicht fungibel und damit nicht austauschbar. Die potenziellen Einsatzfelder sind zahlreich. Als populärste Klasse von NFTs dürften Collectibles und digitale Kunst in Betracht kommen.
Bei der aufsichtsrechtlichen Qualifizierung plant die BaFin nach ihrer nun erschienenen Veröffentlichung ebenso wie bei fungiblen Token vorzugehen. Entscheidend für die aufsichtsrechtliche Einstufung der Token soll daher nicht deren technische Eigenschaft der Individualität sein, sondern die den NFT im Einzelfall zugewiesenen Rechte und Inhalte. Die…
Weitere Quellen
- Wikipedia – Non-fungible token
- BaFin – Hinweise zu NFTs
- Coindesk – What are NFTs?
- CNBC – NFTs: Everything you need to know
- The Verge – NFTs, explained