Wie soll man NFTs regulatorisch einordnen? Auf diese Frage gibt es in Europa bisher noch keine Antwort. Sowohl die deutsche Rechtssprechung als auch die kommende EU-Verordnung “MiCA” geben keinen Aufschluss darüber, wer den Markt um die digitalen Sammelstücke beaufsichtigen soll. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wagte nun einen Versuch und veröffentlichte in diesem Kontext eine Einschätzung, wie die Behörde NFTs aufsichtsrechtlich einordnet.
BaFin: “Auf den Inhalt kommt es an”
Bisher prüft die BaFin die digitalen “Collectibles” nach den gleichen Kriterien wie Bitcoin, Ethereum und Co. Grundsätzlich komme es auf den Einzelfall an, ob ein NFT auch ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage sei, schreibt die Behörde. Wichtig dafür seien weniger die technischen Details, sondern die Ausgestaltung der Rechte, die der Emittent mit den Token verknüpft.
Würden NFT beispielsweise im Rahmen eines ICOs ausgegeben, könnten sie…
Weitere Quellen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Non-fungible_Token
- https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Beteiligung/Blockchain/beteiligung_blockchain_node.html
- https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/krypto-kunst-non-fungible-tokens-nft-100.html
- https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/bitcoin-co-bafin-veroeffentlicht-erstmals-krypto-regeln/27744928.html