Basel III: Die Immobilienfinanzierung droht unsachgemäß behandelt zu
werden
Berlin (ots) – vdp sieht Licht und Schatten beim ECON-Votum zum Bankenpaket
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) beurteilt den heute im Ausschuss
für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments verabschiedeten
Bericht zum EU-Bankenpaket ambivalent: “Verglichen mit den ursprünglichen
Überlegungen zeichnen sich bei der Umsetzung der Basel III-Reform aktuell
wichtige Entlastungen für die Kreditwirtschaft ab, die den traditionellen
Merkmalen der europäischen Finanzierungsmärkte Rechnung tragen. Wir begrüßen
insbesondere die sich abzeichnenden Erleichterungen für die risikoarme
Wohnimmobilienfinanzierung, aber auch für “unrated corporates”, stellte
vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt fest. “Ernüchtert sind wir hingegen
darüber, dass man sich nur zu Übergangsregelungen in diesen Bereichen
durchringen konnte und ebenso risikoarme erstrangige
Gewerbeimmobilienfinanzierungen offenbar nicht unter die Privilegierung fallen.
Das wird der Sicherheit dieser Assetklasse nicht gerecht. Insgesamt droht die
Immobilienfinanzierung unsachgemäß behandelt zu werden.”
Das heutige Votum des ECON orientiert sich inhaltlich am Gesetzesentwurf, den
die Europäische Kommission im Herbst 2021 zum EU-Bankenpaket vorgelegt hat.
Dabei handelt es sich um eine tiefgreifende Überarbeitung bankaufsichtlicher
Anforderungen, die vor allem die finale Umsetzung der Basel III-Reform
beinhalten und die Eigenkapitalbelastung der europäischen Kreditinstitute
erheblich ansteigen lassen. Bereits im November 2022 hatte sich der Rat der
Europäischen Union dahingehend positioniert, dass er die von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Regelungen unterstützt. Somit stimmen alle drei Institutionen
grundsätzlich darin überein, dass die negativen Auswirkungen auf das
Finanzierungsgeschäft, die aus den ursprünglichen Empfehlungen des Baseler
Ausschusses zum Bankenpaket resultieren, zumindest abgemildert werden.
Die sich abzeichnenden Erleichterungen für die Behandlung im Output Floor
betreffen insbesondere Finanzierungen von Unternehmen, die über kein Rating
einer externen Ratingagentur verfügen, sowie Finanzierungen von Wohnimmobilien.
Konkret geht es bei letzteren um eine Halbierung des Risikogewichts von 20% auf
10%, wenn die Finanzierungen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, zum
Beispiel einen institutsspezifischen Hard Test mit einer Verlustquote von
maximal 0,25% – bezogen auf das entsprechende Immobilienportfolio einer Bank.
Diese Kapitalentlastung soll jedoch nur bis zum Jahr 2032 gelten, wobei der ECON
nun vorgeschlagen hat, die Möglichkeit zu schaffen, diese Übergangsfrist maximal
um vier Jahre verlängern zu können.
“Warum gleiches risikoarmes Geschäft künftig anders behandeln als heute?”
Dass diese Erleichterungen aber überhaupt nur temporär gelten und nicht auf die
Finanzierung von Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden sollen, stößt beim vdp auf
Unverständnis: ” “Wohnimmobilienfinanzierungen mit einem niedrigen
Beleihungsauslauf, deren Risikoarmut noch dazu durch einen Hard Test
nachgewiesen ist, sollten per se keinen stärkeren Zuschlag der
Eigenkapitalunterlegung verzeichnen als risikoreichere Geschäfte und deshalb
unbefristet von dieser Regelung profitieren” betonte Tolckmitt. “Denn warum
sollte Geschäft, das heute als risikoarm gilt und in zehn oder zwanzig Jahren
dieselben ambitionierten Kriterien erfüllt, in Zukunft anders behandelt werden
als heute?” Zudem sollten ebenso risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen in
die Andersbehandlung einbezogen werden.
Nach dem Votum des ECON wird das Europäische Parlament voraussichtlich in seiner
nächsten Plenarsitzung über das Bankenpaket abstimmen. Im Anschluss findet in
Brüssel der sogenannte Trilog statt, bei dem die EU-Kommission, der Rat der
Europäischen Union sowie das Europäische Parlament über ihre jeweiligen
Vorschläge zum EU-Bankenpaket verhandeln.
Der vdp wird zudem weiter darauf hinweisen, dass Regulierungsmaßnahmen wie Basel
III letztlich der Erreichung politischer Ziele im Wege stehen. Die nachhaltige
Transformation der Wirtschaft, die energetische Sanierung des Gebäudebestands
sowie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erfordern in Zukunft massive
Investitionen, die weitestgehend von der Kreditwirtschaft zu finanzieren sind.
“Je stärker Kreditinstituten die Kreditvergabe erschwert wird, desto weniger
wird es gelingen, politische Visionen Wirklichkeit werden zu lassen”, warnte
Tolckmitt. Als Beispiel führte er bestimmte energetische Sanierungen von
Immobilien an, die im Basel III-Rahmenwerk als so genannte ADC-Finanzierungen
(acquisition, development and construction) klassifiziert und im Falle von
Gewerbeimmobilien mit einem Risikogewicht von 150% belegt werden sollen. Dieser
Wert entspricht dem Risikogewicht für ausgefallene Kredite, würde Finanzierungen
von Sanierungen deutlich verteuern und damit die grüne Transformation
erschweren.
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