Das ist die Ein-Prozent-Regelung
Die Ein-Prozent-Regelung wird auch Listenpreismethode genannt und kommt zum Tragen, wenn es um die private Nutzung von Firmenwagen geht. Sie dient laut dem Lohnsteuerverein Verinite Lohnsteuerhilfe e.V. als Alternative zur Führung eines Fahrtenbuchs.
Verbraucher, die ihren Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, müssen den Vorteil, der daraus entsteht, versteuern. Im Rahmen der Berechnung der Einkommenssteuer wird dabei ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum Monatsgehalt hinzugerechnet, wie die Organisation auf ihrem Webauftritt schreibt. Daraus resultiert ein sogenannter geldwerter Vorteil, der das Bruttogehalt erhöht. Gleichzeitig erhöht sich der Steuersatz, was dazu führt, dass monatlich mehr Lohnsteuer abgeführt wird und das Nettogehalt sinkt.
Rechenbeispiel
Beispielhaft vorgerechnet bedeutet dies, dass bei einem Fahrzeug, das laut Bruttolistenpreis 35.000 Euro kostet, ein “Mehr” an Gehalt von 350 Euro pro Monat versteuert wird. Geltend gemacht wird außerdem eine Besteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandspreises des Pkws pro Kilometer der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Beträgt diese beispielsweise 15 Kilometer, müssen 0,45 Prozent des Bruttoinlandspreises zusätzlich als Einkommen versteuert werden, was zusätzlich sämtliche Privatfahrten abdeckt.
Wer kann mit der Ein-Prozent-Regelung sparen?
Neben der simplen Abwicklung der Ein-Prozent-Regelung, die nur wenige Arbeitsschritte benötigt, birgt diese Vorteile für Arbeitnehmer, die privat viel mit dem Firmenwagen unterwegs sind.
Für Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen häufig privat nutzen möchten, ist die pauschale Ein-Prozent-Regelung nicht nur komfortabler als die aufwändige Führung eines Fahrtenbuchen, sie ist häufig auch vorteilhaft, wenn es um den finanziellen Aspekt geht. Dies ist nämlich dann der Fall, wenn der Weg zwischen Wohnort und Arbeit nur einen geringen Teil der Fahrten ausmacht.
Redaktion finanzen.net
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