Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
In ihrem Anwendungsbereich bietet die ECSP Verordnung neue Möglichkeiten bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Wertpapieren. Beispielsweise hat die Verordnung Vorrang vor den nationalen Regelungen zum Einlagengeschäft im Kreditwesengesetz (KWG). Hierdurch haben Emittenten die Möglichkeit, für Investoren attraktivere, nicht nachrangige Finanzinstrumente zu begeben. Gerade bei Security Token Offerings kann dies die anzubietenden Anlageprodukte wirtschaftlich attraktiver machen.
Investmentprodukte, die auf durch die ECSP Verordnung regulierte Crowdfundingplattformen angeboten werden sollen, können darüber hinaus auch grenzüberschreitend vermarktet werden. Die erforderliche Vertriebsdokumentation muss dann ausschließlich den rechtlichen Anforderungen der ECSP Verordnung genügen und kann bei Einhaltung der Vorgaben der ECSP für grenzüberschreitende Angebote grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union…
Weitere Quellen
- Schwarmfinanzierung (Wikipedia)
- ESCP Berlin: Venture Capital and Start-up Financing
- Gabler Banklexikon: Schwarmfinanzierung
- Bafin: Merkblatt Schwarmfinanzierung
- VC Magazin: Schwarmfinanzierung