• Lockerungen bei der Masken- und Testpflicht
• Solardach-Pflicht für Neubauten im Gewerbe- und Industriebereich
• Rückerstattungen bei Heizöl, Kohle, Pellets und Flüssiggas durch die Bundesregierung
Weitere Corona-Schutzvorgaben werden gelockert
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben bereits zum 1. März statt zum ursprünglich geplanten Termin, dem 7. April, auslaufen sollen. Diese Entscheidung wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekanntgegeben. Die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird aufgehoben, aber Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin eine Maske tragen. Der Schutz vulnerabler Gruppen sei dies wert, so Lauterbach. Die Maskenpflicht für Besucher soll somit am 7. April enden.
Ab dem 1. März wird es zudem keine Zulassung mehr für das Betreiben von PCR-Teststellen geben, da die Corona-Testverordnung nur bis zum 28. Februar 2023 gilt. Mit anderen Worten könnte dies bedeuten, dass es bald keine PCR-Teststellen mehr geben wird.
Gas- und Wärmepreisbremse
Ab März 2023 wird die Gas– und Wärmepreisbremse in Kraft treten und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. Das bedeutet, dass ab Januar 2023 die Kosten für Gas rückwirkend so begrenzt werden, dass 80 Prozent des Jahresverbrauchs ein Jahr lang zu einem Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde abgerechnet werden. Die restlichen 20 Prozent werden weiterhin voll berechnet. Für Mieter wird es noch eine Weile dauern, bis sich ihr Nebenkostenabschlag ändert, da dies von der Jahresberechnung des Vermieters abhängt.
Zusätzlich tritt am 1. März 2023 die Strompreisbremse in Kraft, die Millionen Haushalte in Deutschland entlasten soll. Dazu wird der Preis pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent gedeckelt.
Solardach-Pflicht für Neubauten im Gewerbe- und Industriebereich
Ab dem 1. März müssen neue Gewerbe- und Industriegebäude mit Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom ausgestattet sein, um den Anforderungen einer Solardach-Pflicht zu entsprechen. Das bedeutet, dass angemessen dimensionierte Solardachanlagen auf den Neubauten installiert und betrieben werden müssen. Diese Verpflichtung gilt auch für bereits geplante Projekte, bei denen die vollständigen Bauanträge oder Bauvorlagen erst nach dem genannten Datum bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Entlastungen bei Heizöl, Kohle und Flüssiggas
Bürger, die zur Beheizung ihres Hauses Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle verwenden, erhalten eine Entlastung durch die Bundesregierung. Wenn einer dieser Energieträger im Jahr 2022 vor dem 1. Dezember gekauft wurde und der Preis mehr als doppelt so hoch war wie beim letzten Kauf, kann eine Rückerstattung beantragt werden. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen jedoch folgende Kriterien erfüllt sein:
– Heizöl: mindestens 1,21 Euro pro Liter
– Pellets: mindestens 0,41 Euro pro Kilogramm
– Flüssiggas: mindestens 0,99 Euro pro Liter
– Kohle: mindestens 0,17 Euro pro Kilogramm
Es ist auch erforderlich, einen Antrag zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung einzureichen. Die Höchstgrenze für die Entlastung beträgt 2.000 Euro, während Beträge unter 100 Euro nicht ausgezahlt werden und insgesamt nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden. Derzeit ist es jedoch noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Es werden laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales “mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet”.
ALDI SÜD verzichtet auf Prospekte in Papierform
Zu guter Letzt wird es im März 2023 eine Änderung geben, die sich auf Liebhaber des ALDI SÜD-Prospekts in Papierform auswirken wird. Es wird eine unschöne Überraschung geben, da der Briefkasten in Zukunft nicht mehr die besten Angebote enthalten wird. Dabei verzichtet der Discounter zugunsten seines digitalen Angebots auf die Herstellung von Prospekten aus Papier. Mit dieser Maßnahme folgt ALDI SÜD dem Beispiel seines nördlichen Pendants, das bereits seit einiger Zeit einen WhatsApp-Prospekt anbietet.
Redaktion finanzen.net
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