• Der Schenkende erhält weiterhin die Erträge
• Schenkungsvertrag von großer Bedeutung
Ein sinnvoller Weg Steuern zu sparen und sich gleichzeitig selbst abzusichern, kann das Konzept des Nießbrauchs sein. Hierbei handelt es sich um das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Am häufigsten wird dies bei Immobilien angewandt: So kommt es beispielsweise oftmals vor, dass Eltern ihr Haus an ihre Kinder überschreiben, sich selbst dabei jedoch ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Nießbrauchdepot
Weit weniger bekannt ist jedoch, dass es bei Wertpapieren ein ähnliches Modell gibt: So wird beim Nießbrauchdepot das Eigentum am Depot sofort an den Beschenkten übertragen, jedoch behält sich der Schenkende die Nutzung von Erträgen, wie etwa Dividenden oder Zinsen, zu Lebzeiten vor.
Zwar wird auch bei einer solchen Eigentumsübertragung Schenkungsteuer fällig, allerdings muss das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abziehen. Dieser Nießbrauchswert wird mittels einer speziellen Berechnungsformel ermittelt, in der unter anderem das Alter des Schenkenden sowie die zu erwartende Lebensdauer berücksichtigt werden. Im Ergebnis reduziert sich dadurch die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer.
Vorteilhaft ist es, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei einer statistisch noch hohen Lebenserwartung. Denn zum einen vergrößert sich dadurch der Nießbrauchswert, zum anderen können dann die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge wiederholt genutzt werden.
Professionelle Unterstützung
Der genaue Umfang der Steuerersparnis hängt aber nicht nur vom Lebensalter des Schenkenden sondern auch noch einer ganzen Reihe weiterer Faktoren wie etwa dem Freibetrag und dem Steuersatz des Beschenkten ab. Daher sollte man bei der Einrichtung eines Nießbrauchdepots auch einen Steuerberater miteinbeziehen.
Schenkungsvertrag
Ferner ist es ratsam, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Darin kann dann beispielsweise vereinbart werden, dass der Beschenkte die übertragenen Wertpapiere nicht ohne Zustimmung des Schenkenden verkaufen darf, denn ansonsten würden diesem ja die künftigen Zuflüsse aus dem Depot entgehen.
Daneben kann in diesem Vertrag auch ein Widerrufsrechte verankert werden. So könnte beispielsweise vereinbart werden, dass im Falle einer Drogen- oder Spielsucht des Beschenkten das Depot zurückverlangt werden kann.
Außerdem hilft ein Schenkungsvertrag auch bei der Meldung an das Finanzamt. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb einer dreimonatigen Frist zu melden. Hierbei wird in der Regel der Schenkungsvertrag zusammen mit einer Ertragsprognose eingereicht, damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann.
Redaktion finanzen.net
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