Dienstwagen versteuern
Ein neues Jahr bringt neue Möglichkeiten. So auch für die Steuermethode für all jene, die einen Dienstwagen fahren. Seit der Coronapandemie sind nämlich weiterhin viele Beschäftigte im Homeoffice, wodurch viele Dienstreisen durch den ein oder anderen Videocall überflüssig werden. Um durch weniger Fahrten keinen Steuernachteil zu haben, sollte man sich zum Jahreswechsel also überlegen, ob ein Wechsel der Steuermethode sinnvoll ist. Geändert werden kann die Steuermethode nämlich immer nur zum 1. Januar oder wenn innerhalb des Jahres ein neues Auto angeschafft wird. Dienstfahrzeuge, die unentgeltlich auch zu privaten Zwecken gefahren werden, gelten als sogenannter “geldwerter Vorteil,” der das zu versteuernde Gehalt erhöht. Hier hat man dann die Wahl zwischen zwei verschiedenen Bewertungsmethoden: der Ein-Prozent-Methode und dem Fahrtenbuch.
Die Ein-Prozent-Methode
Die Ein-Prozent-Methode besteht aus zwei Teilen. Hier wird je ein geldwerter Vorteil für die privaten Fahrten und ein zweiter für die dienstlichen Fahrten berechnet. Für die Möglichkeit, das Dienstfahrzeug auch zu privaten Zwecken nutzen zu können, werden hier pro Fahrzeug ein Prozent des Bruttolistenpreises der Erstzulassung angesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Dienstwagen um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Kostet der Dienstwagen also zum Beispiel zum Zeitpunkt der Erstzulassung 40.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung 400 Euro im Monat. Auf diesen Betrag werden dann schließlich Steuern und Abgaben fällig.
Für die dienstlichen Fahrten, wie das Pendeln zur Arbeit, gibt es wieder zwei verschiedene Bewertungsmöglichkeiten: Die pauschale Bewertung und die Einzelbewertung. Bei der pauschalen Bewertung werden jeden Monat für den einfachen Fahrtweg 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer zusätzlich versteuert. Beträgt der Fahrtweg nun 20 Kilometer, ergeben sich zu den 400 Euro zusätzliche 240 Euro (0,03 Prozent x 40.000 Euro x 20 Kilometer). In diesem Fall liegt der gesamte Betrag des geldwerten Vorteils des Dienstfahrzeuges bei insgesamt 640 Euro im Monat.
Wer jedoch häufiger aus dem Homeoffice arbeitet, sollte sich womöglich eher für die Einzelbewertung entscheiden. Hier gilt, wer an maximal 180 Tagen im Jahr zur Arbeit pendelt, kann dabei nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro tatsächlich gefahrenem Entfernungskilometer berechnen. Pendelt man zum Beispiel 100 Tage im Jahr, ergibt sich die Rechnung wie folgt: 0,002 Prozent x 40.000 Euro x 20 km x 100 Tage / 12 Monate. Daraus ergeben sich pro Monat 133 Euro. Der Betrag des geldwerten Vorteils des Dienstfahrzeuges liegt hier also bei insgesamt 533 Euro im Monat.
Das Fahrtenbuch
Für jene, die den Dienstwagen nur wenig privat nutzen, ist das Fahrtenbuch die günstigste Variante. Hier berechnet sich der geldwerte Vorteil ausschließlich durch die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und der gesamten Aufwendungen für das Auto. Zur Aufwendung für das Auto zählen Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung und Kosten für Garage oder Parkplatz. Belaufen sich die laufenden Kosten des Dienstfahrzeuges nun zum Beispiel auf 0,27 Euro pro Kilometer, beträgt der geldwerte Vorteil bei 1.000 privat gefahrenen Kilometern 270 Euro. Die laufenden Kosten müssen dafür beim Arbeitgeber erfragt werden.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
Bildquellen: Andrey Chmelyov / Shutterstock.com
<< Den vollständigen Artikel: Für wen lohnt sich ein Wechsel der Steuermethode für Dienstwagen? >> hier vollständig lesen auf www.finanzen.net.