Recht auf Nichterreichbarkeit
Dabei ist die Rechtslage klar: Laut den Experten des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten zwar während deren Urlaub kontaktieren, aber er darf grundsätzlich nicht erwarten, dass sie darauf reagieren. Denn laut § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, in dieser Zeit muss er die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen. Dies bedeutet, als Arbeitnehmer hat man ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub. Schließlich kann man sich nicht erholen, wenn man während des Urlaubs auch noch Telefonate beantwortet oder Mails checkt.
Wenn auf Anweisung des Chefs während des Urlaubs telefoniert, gemailt oder anderweitig gearbeitet wird, dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Sie muss somit regulär bezahlt und der Urlaub entsprechend nachgeholt werden, ist auf der Homepage des DGB zu lesen.
Damit die Beschäftigten ihren Urlaub ungestört genießen können, sieht Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom), die Arbeitgeber in der Pflicht: “Arbeitgeber sind in der Verantwortung, funktionierende Vertretungslösungen zu etablieren, damit sich die Beschäftigten in den Ferien erholen können. Nur im äußersten Notfall sollte der Urlaub gestört werden.” Das erfordere klare Regeln und eine ebenso klare Ansprache zum Beispiel, was die grundsätzliche Erwartungshaltung des Unternehmens und seiner Beschäftigten betrifft.
Hohe Strafen bei Störungen im Urlaub
Ein Unternehmen, das dies verstanden und entsprechend reagiert hat, ist Dream Sports. Das Unternehmen aus Indien hat eine klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit gezogen, um sicherzustellen, dass die Angestellten während ihres Urlaubs komplett abschalten können. Wie die Gründer in einem CNBC-Interview erklärten, sollen sich die Mitarbeiter in der freien Zeit komplett aus dem Unternehmen ausklinken, damit sie anschließend wieder entspannt und mit vollem Elan zurückkehren können. Dafür wurde mindestens eine Woche Pflichturlaub für alle Mitarbeiter festgelegt. “Einmal im Jahr wird man für eine Woche aus dem System geworfen”, sagte Harsh Jain, einer der beiden Gründer. “Man hat kein Slack, keine E-Mails und keine Anrufe. Weil es einem sehr hilft, in dieser einen Woche ununterbrochene Zeit zu haben, und es hilft dem Unternehmen zu erkennen, ob wir von jemandem abhängig sind.”
Diese Regel wird konsequent durchgesetzt und wer dennoch einen anderen Mitarbeiter in dessen Urlaub kontaktiert, muss eine Geldstrafe von rund 1.200 US-Dollar zahlen. Diese Maßnahme funktioniert: “Niemand will dieser Idiot sein, der jemanden angerufen hat, der gerade im Unplug-Urlaub ist”, erklärte Co-Gründer Bhavit Sheth gegenüber CNBC.
Dream Sports hat sich in Indien zum Marktführer bei Fantasy-Sport entwickelt. Die Nutzer können sich hier in verschiedenen Sportarten virtuelle Teams aus echten Spielern zusammenstellen um dann basierend auf der realen Leistung der Spieler Punkte und Geldpreise einzuheimsen. Laut CNBC ist Dream Sports inzwischen rund acht Milliarden Dollar wert und damit ein Einhorn.
Redaktion finanzen.net
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