Washington Im juristischen Tauziehen um bei Ex-Präsident Donald Trump beschlagnahmte Unterlagen geht das US-Justizministerium eine erhebliche Hürde für die Ermittlungen an. Die Behörde beantragte am Freitag vor einem Berufungsgericht, die Einsetzung eines Sonderprüfers rückgängig zu machen. Dieser auf Antrag der Trump-Seite ernannte Jurist soll Papiere herausfiltern, auf die Ermittler keinen Zugriff haben sollen – zum Beispiel mit Blick auf das Anwaltsgeheimnis.
Der Sonderprüfer war im September von einer Bezirksrichterin in Florida eingesetzt worden. Das Justizministerium hatte das Berufungsgericht bereits überzeugen können, rund 100 Dokumente mit Geheimvermerk von einer Begutachtung durch den Sonderprüfer auszunehmen. Dadurch können sie für die Ermittlungen genutzt werden. Trumps Anwälte versuchten, dagegen vor das Oberste Gericht der USA zu ziehen, das schmetterte jedoch ihren Antrag ab.
Das Justizministerium argumentierte am Freitag unter anderem, der Sonderprüfer sei nicht notwendig, da es selbst ein Team zum Heraussieben der durch das Anwaltsgeheimnis geschützter Unterlagen eingesetzt habe. Und Trumps Anwälte hätten nicht dargelegt, dass dieses Verfahren fehlerhaft sei.
Die Bundespolizei FBI hatte Anfang August Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Dabei wurden rund 13 000 Dokumente mit insgesamt etwa 22 000 Seiten beschlagnahmt. Das FBI fand auch rund 100 Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben.
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Das Justizministerium argumentiert nun, dass auch der Zugriff auf die nicht geheimen Unterlagen wichtig für die Ermittlungen sei. So könne man zum Beispiel aus dem Datum anderer Papiere, die zusammen mit geheimen Dokumenten gelagert wurden, darüber Schlussfolgern, ob diese nach Verlassen des Weißen Hauses noch benutzt wurden und wer dafür verantwortlich gewesen sein könnte.
In dem Fall gibt es auch Streit darüber, ob Trump als Ex-Präsident weiter ein Anrecht auf den Schutz von Unterlagen wie während seiner Amtszeit genießen kann. Seine Anwälte verweisen auf das sogenannte „Executive Privilege“, das die Kommunikation von Regierungsbeamten abschirmt. Und die Bezirksrichterin zählte zu den Aufgaben des Sonderprüfers ausdrücklich auch die Bewertung mit Blick darauf.
Das Justizministerium will das nicht gelten lassen. Es betont, dass das Privileg ausdrücklich nicht für Privatpersonen gelte – und man in Trumps Fall damit Regierungsunterlagen vor der Regierung selbst schützen würde. Die Juristen der Regierung verweisen auch auf den vom Obersten Gericht der USA abgewiesenen Versuch, 1974 Papiere des damaligen Präsidenten Richard Nixon vor den Ermittlern im Watergate-Skandal zu schützen.
Das Ministerium ging auch auf Behauptungen der Trump-Seite ein, er habe die Geheimhaltungsstufe der Unterlagen noch in seiner Amtszeit aufgehoben. Die Gegenseite habe keine Belege dafür geliefert, hieß es.
Trump selbst sagte jüngst in einem Interview, seine Überzeugung sei gewesen, dass ein Präsident die Geheimhaltung von Unterlagen mit einem Wort aufheben könne, „oder nur, wenn man daran denkt“. Experten betonten, dass es dafür feste Verfahren gebe. Und zumindest einige der Unterlagen scheinen so sensibel mit Blick auf die nationale Sicherheit zu sein, dass es egal wäre, ob sie als geheim gelten, da sie generell unter besonderem Schutz aufbewahrt werden müssten.
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